Tricks und Machenschaften
Werbung mit angeblichen Tests
Eine neue Masche um angebliche Seriösität vorzugaukeln ist die Werbung mit angeblichen Tests oder dem Status als Testsieger.
Solche sogenannten Tests bestehen eigentich nur darin, dass ein Journalist drei oder vier Goldhändler aufsucht etwas anbietet und dann schreibt, A hat 10, B hat 7,5 und C hat 11 geboten. Es gibt dabei keine angeblichen sogenannten Testsieger. der Begriff "Testsieger" ist wie der begriff "Juwelier" nicht geschützt und kann von jedem Anbieter/Käufer einfach zu Werbezwecken genutzt werden.
Der "rennomierte" Juwelier und der abwesende Kunde
Eine Masche bei der Ihnen Ihre Münzen oder Schmuckstücke zu einem Bruchteil des tatsächlichen Ankaufwertes abgenommen werden.
Beispiel: Sie haben eine Münzensammlung aus Gold, Silbermünzen und Kleinmünzen.
Der Ankaufwert der Goldmünzen liegt bei ca. 8000 Euro, der Rest hat einen realistischen Ankaufwert von ca. 500 Euro. Sie gehen damit zu einem Händler und bieten diese Sammlung dort an.
Sie haben bereits Gebote anderer Händler zum Sofortankauf über etwa diese Summe und wollen die Preise noch vergleichen.
Der Händler oder Juwelierteilt die Sammlung beim Bewerten in 2 Teile.
Einen Teil, die Goldmünzen bewertet er mit einem Bruchteil des tatsächlichen Wertes, zum Beispiel mit 4000 Euro.
Den Teil mit den Münzen die eigentlich realistisch nur 500 Euro wert ist und an dem der Juwelier oder Aufkäufer in Wirklichkeit überhaupt nicht interessiert ist, bewertet er mit zum Beispiel 8000 Euro. Er kommt so auf vollkommen unrealistische 12000 Euro für die Sammlung.
Jetzt bietet er Ihnen an die ja billigen Goldmünzen sofort für 4000 Euro zu kaufen. Den Wertvolleren Teil würde er aber nur in Kommission oder im Auftrag, einem speziellen Kunden für solche Raritäten anbieten. dafür werden dann Fotos gemacht, Rumtelefoniert etc., alles Show !
Da die 12000 Euro ja weit über jedem anderen fairen Angebot, das etwa bei 8500 Euro betragen dürfte liegen, verkaufen Sie die Uninteressanten Goldmünzen für 4000 Euro und lassen den Rest für 8000 Euro als Kommission oder Auftragsverkauf beim Juwelier oder Händler.
Leider Kommt der Auftragsverkauf nicht zu Stande, der Kunde springt leider plötzlich ab und der Händler gibt Ihnen die Münzen, die er ja leider obwohl er sich ja so bemüht hat, nicht verkaufen konnte zurück
Den angeblichen Kunden hat es nie gegeben.
Auf dem Markt ist dafür aber maximal 500 Euro zu erzielen.
Fazit:
Sie haben Ihre Sammlung die eigentlich 8500 Euro Ankaufwert hat für 4000 Euro verkauft. 500 Euro für den Rest bei anderen Händlern nach langem Preisvergleich . Erlös zusammen 4500 Euro !
Gesamtverlust und Ihr Schaden durch diesen Trick in diesem Fall : 4000 Euro !
Schutz Dagegen:
Verkaufen Sie nur wenn die angebotene Summe in diesem Fall 12000 Euro, für die Gesamtsammlung auch sofort in Bar komplett ausgezahlt wird. Wenn nicht genug Geld im Laden ist und erst mal ein Teilbetrag für einen Teil der Sammlung angeboten wird, machen Sie einen Termin zur vollständigen Zahlung aus, nehmen die GESAMTE SAMMLUNG wieder mit und kommen sie einfach zum vereinbarten Termin mit den Münzen oder Schmuckstücken wieder. Gehen Sie keinesfalls auf Kommissions oder Auftragsverkäufe ein.
Mit Schmuck wird ähnlich gearbeitet. Einzelne Stücke billig gekauft andere total überbewertet und nur in Kommission genommen.
Die Berufsbezeichnung Juwelier ist in Deutschland nicht geschützt.
Jeder kann sich so bezeichnen.
Anders sieht es beim Goldschmied aus. Diese Berufsbezeichnung darf nur geführt werden wenn man mit Erfolg eine Lehre / Ausbildung absolviert hat.
Für Auftragsverkäufe ohne Festpreis gibt es seriöse Auktionhäuser die Auf Schmuck oder Münzen Spezialisiert sind.
Zahle 60 oder 70 Euro pro Gramm, aber wofür ?
Derzeit werben viele Ankäufer mit Ankaufpreisen von zum Beispiel 65 Euro pro Gramm.
Man muss schon genau in der Anzeige lesen, um herauszufinden, dass dieser Preis nur für 1 Gramm Goldbarren und einzig uns alleine nur für dieser Stückelung gilt. Bei 5, 10 oder 20 gramm barren wird dann ein erheblich niedrigerer Preis pro Gramm gezahlt.
Für andere Stückelungen wird dieser Preis auch nicht annähernd gezahlt.
Diese Werbung ist extrem irreführend und dient einzig und allein dazu, sie in den Laden des Aufkäufers zu locken, dort wird dann der Ankaufpreis sehr wortreich auf ein für den Aufkäufer realistisches Mass heruntergeredet.
Beliebt ist auch mit einem unrealistischen Preis von zum Beispiel 65 Euro pro Gramm zu werben und dann dem Opfer im Laden zu sagen, dieser Preis wird aber nur für echten Markenschmuck oder Luxusuhren von teuren Premium-Marken gezahlt. Das Opfer erhält auch in diesem Fall nur einen dem tatsächlichen Marktwert angenäherten sehr viel niedrigeren Preis für seine Pretiosen die natürlich nicht ins Premium Segment fallen.
Bei diesen teilweise irreführenden Werbungen, mit zum Beispiel 60 oder 70 Euro pro gramm Feingold, bei einem realistischen mittleren Ankaufpreis für Schmelzgold, um die 35-38 Euro, ( Stand Oktober 2011, stark schwankend ) und von 37 bis 39 Euro für Barrengold oder Unzenmünzen ( Stand Oktober 2011, stark schwankend ) geht es nur darum private Anbieter, also SIE !, in die Läden zu locken um dann zu erheblich niedrigeren Preisen anzukaufen.
Also vor dem Besuch im Laden der diese Werbung geschaltet hat eventuell telefonisch erfragen ob der Preis von 45 Euro pro Gramm auch verbindlich für 5, 10 oder 20 Gramm Barren oder für Altschmuck und Bruchgold gilt. Wenn dann im Laden weniger berechnet wird als der in der Zeitung beworbene Mond- bzw. Lockpreis am besten wieder einpacken únd zu einem anderen Aufkäufer gehen.
Künstlerprosa: Unseriöse Irreführung mit "Unser Verkaufspreis "
Es wird in den Zeitungen mit Margenpreisen geworben die stark überhöht sind, und eigendlich wieder mal die typischen Mondpreise, die man ja schon lange von unseriösen Aufkäufern kennt darstellen.
Das Neue daran ist, dass in der Anzeige vor dem Preis jetzt " UNSER VERKAUFSPREIS ", oder um das Ganze noch mehr zu verschleiern, nur noch die Abkürzung VK steht. Höchste Vorsicht bei solchen Angeboten !
Man denkt der Typ zahlt gut aber Achtung es ist ja der Verkaufspreis ! Der Ankaufpreis sieht ja weil der Unternehmer auch was verdienen will natürlich viel niedriger.
Also wie Immer bei beworbenen Ankaufpreisen Achtung und genau lesen was da beworben wird.
Die Unze, Was ist das ?
Hier die Wikipedia Definition:
Die Feinunze (engl. Troy Ounce) mit dem Einheitenzeichen oz. tr. wird für Edelmetalle
verwendet. Ihr Gewicht entspricht der Apotheker-Unze (1 oz.tr. =
31,1034768 g), bezieht sich aber nur auf den Edelmetallanteil. Das
Gewicht eventueller Verunreinigungen wird also vom Gesamtgewicht
abgezogen. Die Angaben der Gold- und Silberpreise erfolgen in US-Dollar pro Feinunze.
Viele Ankaufangebote im Internet beziehen sich auf die Masseinheit Unze.
Um den Grammpreis zu ermitteln müssen Sie die angegebene Summe durch 31,1 teilen.
Viele beliebte Anlagemünzen aus Gold oder Silber werden in Unzen-Stückelungen geprägt.
Am Gebräuchlichsten sind: 1/25, 1/20, 1/10, 1/4, 1/2, und 1 Unze. Es gibt aber auch 2,5,10 Unzen und 1 Kilo Münzen.
Übersetzt: 1/25 = 1,24 g, 1/20 = 1,55 g, 1/10 = 3,1 g, 1/4 = 7,775 g, 1/2 = 15,55 g, 1 Unze = 31,1 g, 2 Unzen = 62,2 g, 5 Unzen = 155,5 g, 10 Unzen = 310 g, 1 Kilo = 1000 g
Für diese Münzen in Unzenstückelung erhält man in beim Silberverkauf in der Regel einen besseren Preis pro Gramm als für Münzen die nicht in Unzenstückelung geprägt sind, wie zum Beispiel: Österreichische 25, 50 und 100 Schilling Münzen, Kanadische 5 und 10 Silberdollar oder Russische 5 und 10 Rubel Olympiamünzen um nur die am häufigsten angebotenen Silbermünzen zu nennen.
Wert und Ankaufspreis 100 Euro 50 Euro, vorsicht Falle
Wenn Sie den Wert eines Schmuckstückes oder eine Münze erfragen erhalten Sie eine andere Angabe als wenn Sie sich nach dem Ankaufpreis dieser Artikel erkundigen.
Ein Juwelier wird Ihnen auf die frage nach dem Wert eines Artikels eine sehr viel höhere Summe nennen als er bereit ist tatsächlich im Ankauf zu zahlen.
Beispiel: 5 DM Germanisches Museum 1952 Gedenkmünze. Wert = Verkaufspreis je nach Erhaltung zwischen 350 und 500 Euro. Ankaufpreis zwischen 200 und 350 Euro !
Fragen Sie nicht nach dem Wert, sondern nach den tatsächlichen Ankaufpreisen !
Mondpreise und „Steuerabzüge“ das ist die häufigste Betrugsmethode:
In der Tagespresse werden Anzeigen geschaltet in denen für Bruchgold Mondpreise geboten werden. Es wird entweder der volle Gold-Tagespreis oder ein Preis der weit darüber hinaus geht angeboten. Mondpreise dienen nur dazu Sie in den betreffenden Laden zu locken.
Dort wird dann ein Preis angeboten der wesentlich unter dem in der
Zeitung ausgelobten Preis liegt. Wenn man in das Geschäft geht und die Schmuckstücke anbietet
wird einem gesagt, diesen Preis erhalten nur Händler oder "gewerbliche
Einlieferer". Der Preis für gewerbliche Anbieter beinhaltet angeblich
die Mehrwertsteuer von 19 % oder eine Gebühr fürs Finanzamt in
beliebiger Höhe die natürlich dem Privaten Anbieter abgezogen werden
muss.
Dem privaten Verkäufer muss dann leider die Umsatzsteuer
und weitere Steuern und Gebühren abgezogen werden. Dann werden von dem
in der Zeitung angegebenen Spitzenpreis erst mal schnell 30 bis 40 %
abgezogen. Oder es wird behauptet diese Preise gelten nur für den Schmuck internationaler Marken. All dies habe ich mir nicht ausgedacht, das haben mir Kunden im
Laden berichtet, und häufig die Frage gestellt was wir denn für Steuern
und Gebühren abziehen, bis mir aufging worum es bei dieser Frage
eigentlich ging.
Das ist Betrug !
Private Verkäufer zahlen beim Verkauf von Schmuck, Münzen und Bruchgold an Aufkäufer keinerlei Steuern oder Abgaben! Es wird weder eine Mehrwertsteuer noch Abgeltungssteuer fällig die dem Verkäufer angeblich abgezogen werden muss. Diese Behauptung dient nur dazu den Ankaufpreis zu drücken. Wenn jemand einen Preis in der Zeitung auslobt sollte er diesen auch bezahlen, bestehen Sie auf diesem Preis. Bestehen Sie auf dem beworbenen Preis, wenn ein Händler
wirbt er zahlt 18 Euro pro Gramm Gold und dazu einen Bonus von 10 %,
dann verlangen Sie 19,80 Euro wie in der Werbung ausgelobt.
Er wird das nicht zahlen wollen, was er auch nicht kann, da der Verkaufspreis an die Schmelzanstalt in der Regel geringer ist. Dieses Angebot mit einem sogenannten "Mondpreis" in der Zeitung hat nur dazu gedient, Sie in den betreffenden Laden zu locken.
10% Bonus oder Vorteilscoupon
Sie kommen mit ihren Schmuckstücken in das Geschäft das diese Werbung geschaltet hat, "+ 10 %" und bieten Ihre Wertgegenstände an.
In der Werbung steht aber nicht von welchem Grundpreis ausgegangen wird.
Das ist Wettbewerbswidrig und irreführend.
Es
wird ihnen daraufhin ein Preis genannt ohne ihnen aber das genaue Gewicht und den Grundpreis pro Gramm zu
nennen auf den die 10 % eigentlich aufgeschlagen werden müssten.
Wenn Sie nach den 10 %
fragen wird gesagt, diese 10 % sind bereits enthalten.
Auch das ist Betrug Das kann man bei der Wettbewerbszentrale oder beim Gewerbeamt anzeigen. Sie können sich dagegen schützen wenn Sie sich vorher wie oben
geschrieben eine Vorstellung bilden was das Schmuckstück für einen
Verkaufswert hat. Verkaufen Sie nur zu dem, wenn vorhandenen, beworbenen Preis zuzüglich dem ausgelobten Bonus.
Manipulierte oder ungeeichte Waage
Dagegen kann man sich nur schützen wenn man mit einer geeichten
Waage gegenprüft. Ein Wiegen mit der Brief-oder Küchenwaage reicht
nicht aus, zu ungenau, das ergibt nur Annäherungswerte. Achten Sie auf das Eichsiegel auf der Waage des Ankäufers. Ein Edelmetallankauf darf nur mit einer geeichten Waage durchgeführt werden. Es
wird dann auf der Waage ein Eichsiegel ähnlich der TÜV Plakette
angebracht. Dann ist eine Manipulation sehr schwer und praktisch
ausgeschlossen. Bei Verdacht zur Polizei gehen. Diese Betrugsmethode ist eher selten da zu leicht nachzuweisen. Aber immer auf eine geeichte Waage achten und notfalls fragen ob die Waage geeicht ist.
Zerlegen von Schmuckstücken - Kein Betrug aber eine Unsitte
Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie etwas auch wirklich
verkaufen wollen lassen sie nicht zu, dass zum Beispiel die Steine zur
Wertbestimmung aus dem Schmuck gebrochen werden. Lassen Sie sich ein
annäherndes Angebot machen, ein Fachmann wird in etwa den richtigen
Materialgehalt auch schätzungsweise ermitteln können.
Nach dem
Herausbrechen der Steine bleibt nur ein Häufchen Goldschrott den keiner
wieder mitnehmen will egal wie mies der Preis ist.
Verkauf beim Bäcker, Schuster, Schlüsseldienst, Ankaufaktionen im Supermarkt oder beim Teppichhändler
Seien sie mal ehrlich, gehen Sie mit Zahnschmerzen zur Behandlung zum Frisör ?
Immer ein Preisangebot geben lassen und notfalls auch mal per
Telefon in der nächsten größeren Stadt ein Gegenangebot unverbindlich
pro Gramm geben lassen. ( Was kriege ich heute für ein Gramm 585er
Bruchgold ? ) Nie die Schmuckstücke zur Bewertung zerlegen lassen. ( siehe Oben ) Goldankaufaktionen laufen immer über mehrere Tage, man muss dann
nicht sofort verkaufen und kann wenn das Angebot in Ordnung sein sollte
am nächsten Tag wiederkommen.
Bestehen Sie bei solchen Ankauf-Aktionen beim Schuster, Bäcker,
Schlüsseldienst, Zeitungsladen oder Markt auf einer Quittung über den
Ankauf! Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte
Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende
Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die
persönliche Unterschrift des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum
sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein. Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und
Sie sollten vom Verkauf zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht. !
Reisende Aufkäufer
Das deutsche Gewerberecht verbietet den Edelmetallankauf im Reisegewerbe. Wer Gold ankaufen will muss ein sogenanntes stehendes Gewerbe angemeldet haben. Notfalls danach fragen und die Gewerbeanmeldung einsehen.
Ein Reisegewerbeschein reicht nicht aus ! Das ist ein Gesetzesverstoß. Auch
dort , falls Sie doch auf einer solchen Aktion etwas anbieten wollen
unbedingt immer den Grammpreis für die von Ihnen angebotene Legierung
vorher erfragen und immer zumindestens rein informativ ein Gegenangebot
einholen. Auch diese Aktionen laufen mehrere Tage und man kann ja
wieder hingehen wenn der Preis OK ist. Auch hier gilt in jedem Fall Quittung verlangen wie oben.
Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte
Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende
Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die
persönliche Unterschrift des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum
sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein. Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und
Sie sollten vom Verkauf zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht!
Goldankauf per Post
Achten Sie darauf, dass bei einem solchen Angebot immer ein
Tagespreis erfragbar ist. Gerade im Fernsehen wird so geworben. Wenn
man dort anruft und Nachfragt kommt meißt eine Band-Ansage die durch
die Prozedur des Verkaufes und Versandes führt. Es ist aber leider
nicht möglich einen Verkaufspreis oder einen Prozentsatz vom Tageskurs
als Ankaufpreis zu erfragen. Was man dann letzendlich vom Aufkäufer überwiesen wird liegt
vollkommen im Belieben des Aufkäufers und bleibt bis zum Eingang der
Überweisung für Sie ein Geheimnis.
Diesen Verkaufsweg sollte man nur nutzen wenn man den Ankaufpreis
vor dem Versand kennt und sich genau ausrechnen kann was man für seinen
Schmuck erhält. Sie sollten sich diesen Ankaufpreis für das von Ihnen
grob ausgewogene Schmuckstück schriftlich fixieren lassen. Eine telefonische Bestätigung reicht leider wegen der fehlenden Beweiskraft bei späterem Ärger nicht aus.
Erst schicken wenn man vorher weiß was man pro Gramm bekommt !
Unsitte Schätzung
Es gibt bei Schätzungen immer zwei mögliche Schätzpreise.
1.Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert gibt den Neupreis eines Schmuckstückes
beim Kauf beim Juwelier an. Darin sind alle Steuern Arbeitskosten und
Steuern enthalten die bei einem Neukauf anfallen. Er ist wesentlich höher als der Ankaufwert. Bei vielen Schmuckstücken beträgt der Ankaufwert vielleicht 20 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes. Diesen Wert benötigen Sie wenn Sie zum Beispiel bei ihrer Hausratversicherung einen Einbruchschaden melden müssen.
2. Ankaufpreis
Das ist der Preis den der Juwelier oder Schätzer selber für das vorgelegte Stück bezahlen würde. Ungefragt wird der Schätzer immer den sehr viel höheren
Wiederbeschaffungswert ansetzen und danach seine Schätzgebühr berechnen. Fragen Sie nach dem Ankaufwert bei einer Schätzung die zum Verkaufen benötigt wird. Wenn Sie irgendwo einen Gegenstand Schätzen lassen wollen fragen
Sie unbedingt den Schätzer ob er das Stück auch für den geschätzten
Preis selber ankaufen würde. Es ist eine Unsitte Schmuckstücke mit Mondpreisen zu schätzen und dafür dann eine entsprechende Schätzgebühr zu erheben.
Eine Schätzgebühr von bis zu ca. 3 % ist branchenüblich und legitim.
Sie sollten aber auf jeden Fall aushandeln, und sich schriftlich
bestätigen lassen, dass die Schätzgebühr bei einem Verkauf an den
Schätzer zum geschätzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes,
erstattet wird. Ein seriöser Schätzer wird sich darauf einlassen.
Privatmann oder Sammler kauft
Wird häufig in Tageszeitungen beworben.
Damit soll vorgegaukelt werden, dass ja der Sammler mehr zahlt als
der Händler da ja beim Direktverkauf an den Sammler keine Gewinnspanne
anfällt. Hinter dieser Werbung steckt fast immer entweder ein Händler oder ein Schwarzhändler der auch nur Geld verdienen will. Auch hier hilft nur ein Preisvergleich. Man kann auch beim örtlichen Finanzamt oder Gewerbeamt des
werbenden, angeblich privaten Aufkäufers, fragen ob dieser ein Gewerbe
angemeldet hat.
Auch hier immer eine Quittung
mit den bereits oben angegebenen Angaben schreiben lassen. Das geht
auch handschriftlich auf einem normalen Blatt Papier, ein Vordruck wird
nicht benötigt. Auf jeden Fall bei einem geschäftsabschluss die Persönlichen Daten des angeblichen Sammlers oder Privatmannes festhalten.
Hausbesuche
Achten Sie darauf wen Sie zu sich nach Hause einladen. Wenn Sie sich einen Händler zu sich nach hause einladen um Ihre
Wertsachen in ruhe zu hause zu bewerten, achten Sie darauf, dass Sie
nur jemanden nehmen der in Ihrer Stadt ein zumindestens bekannt ist und
ein Ladengeschäft hat. Ein Händler mit einem Ladengeschäft ist eher wieder auffindbar wenn
etwas passiert, als der anonyme "Privatemann oder Sammler Kauft alles"
Typ aus der Zeitung von dem man nur eine Handynummer hat. Wenn ein Aufkäufer zu Ihnen nach hause kommt halten Sie das nicht
vor Ihrer Familie geheim. Versuchen Sie auf jeden Fall immer eine
Person ihres Vertrauens dabei zu haben. Überlegen Sie sich vorher was Sie verkaufen wollen und was nicht. Häufig wird versucht bei einem Hausbesuch den Anbietern, also ihnen,
etwas abzuschwatzen was Sie gar nicht verkaufen wollten. Sie bieten
einen Ring an und die olle Standuhr oder Vase wird verkauft. Das ist
meinen Schwiegereltern mal passiert. Lassen Sie bei Hausbesuchen immer nur einen Aufkäufer in Ihre
Wohnung. Wenn zwei erscheinen, kann einer ja im Auto oder der
Gaststätte an der Ecke warten. Das ist Ihr gutes Recht und nicht im
geringsten unhöflich. Lassen Sie sich den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
zeigen, und schreiben Sie die Personendaten ab. Ein seriöser Händler
wird keine Probleme damit haben.
Welche Dokumente benötige ich beim Goldverkauf ?
Sie müssen Volljährig sein, und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Ausländische Mitbürger sollten noch eine Meldebescheinigung vorlegen.
Ankaufbeleg oder Verkaufsquittung
Ein seriöser Aufkäufer wird immer einen Ankaufbeleg über den getätigten Goldankauf schreiben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. In diesem Beleg sind Ankaufpreis, Art der angekauften Artikel, die Menge, die Adresse des Käufers und die Persönlichen Daten des Verkäufers enthalten. Sie als Verkäufer müssen den Beleg unterschreiben. das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können immer eine Kopie dieses Beleges verlangen. Der Aufkäufer muss ihnen diese auf Verlangen Ausfertigen. Wer sagt er benötigt keine Ankaufbelege, oder das ist unnötig handelt nicht korrekt. Vorsicht !
Fazit:
Wenn Sie Sich jetzt sachkundig gemacht haben und mit einer
Vorstellung über den etwaig zu erwartenden Erlös zum Verkaufen losgehen
kann Ihnen eigentlich nichts mehr passieren. Sie kennen jetzt das annähernde Gewicht und auch in etwa den
Goldgehalt ihres Schmuckstückes und wissen annähernd welchen Preis sie
erlösen können. Sie können erkennen, ob der Aufkäufer fair oder unfair mit Ihnen umgeht. Bestehen Sie
auf in den Zeitungen und anderen Medien beworbenen Preisen und
Bonuszahlungen und lassen Sie sich die Preise vorrechnen. Lassen Sie sich
auf keinen Fall irgendwelche Steuern abziehen, das ist immer Betrug,
diese Steuern gibt es für diese art Geschäft nicht !
Bei Verkäufen von Privatpersonen an Händler werden keine Mehrwertsteuern oder Abgeltungssteuern fällig ! Sie wissen wie sie sich gegen die häufigsten Maschen wehren können. Vergessen Sie aber nie, dass der Goldhändler auch Geld verdienen muss. Übertriebene Preisvorstellungen sind leider auch ein Hindernis für ein für beide Seiten befriedigenden Geschäftsabschluss. Wenn Sie eine Preisvorstellung haben halten sie diese nicht geheim. 90
% aller gescheiterten Ankäufe resultieren aus der Weigerung des
Verkäufers, dem Ankäufer die eigene Preisvorstellung mitzuteilen. Ein seriöser Aufkäufer wird ihnen auch sagen, wenn Sie bei Ihrer Preisvorstellung erheblich zu niedrig liegen.
Noch ein Ratgeber !
Münzenkauf im Internet
- Viele sogenannte " Private Anbieter " aber auch einige gewerbliche
schwarze Schafe versuchen Ebay Käufer mit irreführenden
Produktbeschreibungen auf Ihre Angebotsseite zu locken und dort mit
verwirrenden Angaben zum Kauf überteuerter Artikel zu bewegen.
- Ich kenne mich nur im Bereich Münzen aus und kann nur auf Versuche eingehen dort Käufer zu übervorteilen.
- Da viele dieser problematischen Angebote von sogenannten " Privaten
Anbietern " eingestellt werden hat man als Käufer kaum eine Möglichkeit
den Kauf rückgängig zu machen und sich einen eventuellen Schaden zu
ersparen.
- Hier einge der häufigsten irreführenden Angebote:
- Es werden sogenannte kleine San Marino Sätze angeboten die in Wirklichkeit aus italienischen Kleinmünzen bestehen.
- San Marino Minisätze werden mit Italienischen Münzen versehen und
als San Marino verkauft. Genau Lesen was in den Minisätzen enthalten
ist.
- Vatikan Sätze bestehen aus sogenannten Proben, die nichts als
private Medaillen mit Münzcharakter sind. Das Anbieten dieser Stücke
ist in Deutschland gesetzlich verboten.
- Neuerdings werden auch sogenannte Proben der 2 Euro Münze Grace
Kelly von Monaco angeboten. Diese Stücke haben keinen Sammlerwert. Der
Stark überhöhte Preis für das echte Stück färbt leider auch auf diese
Fantasieprodukte ab. Also bei diesen Münzen genau lesen und auf die
exakte Artikelbeschreibung achten.
- In den Originalfoldern Vatikan, San Marino befinden sich
Italienische Münzen. Formulierung : " Sie erhalten die Münzen mit denen
Sie im Vatikanstaat bezahlen können ", oder: " ... die im Vatikanstaat
im Umlauf sind." Diese Formulierungen gibt es auch für Monaco
allerdings dann mit Französischen Münzen.
- Es wird mit 100 Nebensätzen verschleiert, dass nur die Hülle ( Originalfolder ) des Vatikan Satzes verkauft wird.
- Es wird immer wieder eine Medaille mit Goldapplikation, Münzen des
Vatikan als Vatikan- Kursmünzensatz angeboten. Dieses Stück gibt es
auch mit den Abbildungen von San Marino und Monaco Münzen.
- Das Germanische Museum, und die anderen ersten 5 DM Stücke in Polierter Platte sind nur moderne Medaillen - Nachprägungen.
- Es werden komplette Sätze abgebildet, zum Beispiel 5 x 200 Goldeuro,
5 x Kursatz PP, aber in der Beschreibung steht irgendwo versteckt, dass
nur ein Stück davon in dieser Auktion verkauft wird.
- Es werden die Etuis und Zertifikate der 100 und 200 Euro
Gedenkmünzen der Bundesrepublik einzeln ohne Münzen angeboten.. In
einem Nebensatz erfährt man, dass man nicht auf die Münze geboten hat
sondern nur auf die Verpackung.
- Goldfolien eigentlich nur vergoldetes Papier werden als Münzen oder
Münzabbildungen mit sehr stark verklausulierten Beschreibungen
angeboten.
- Die Goldmark ist nur eine vergoldete DM und nicht die echte Goldmark.
- Die Umschrift auf der Rückseite der echten Goldmark lautet: Deutsche
Bundesbank und nicht wie auf den normalen Umlaufmünzen aus
Kupfer/Nickel, Bundesrepublik Deutschland.
- Es gibt keine echte Goldmark in der Herstellungsart Polierte Platte.
- Es weden auch Minigoldmünzen und Medaillen ( 10 Gramm Deutsches Gold ) als Goldmark angeboten.
- Teure Weimar und Kaiserreich Münzen in Polierter Platte werden als
Erbschaften oder Dachbodenfunde mit schlechten Abbildungen angeboten.
Bei diesen Stücken handelt es sich häufig um moderne Nachprägungen mit
Angabe der Jahreszahl. Das Foto ist mies um das eingeprägte
Herstellungsdatum zu verschleiern.
- Die Formulierung: " Ich verkaufe diese Münze als Nachprägung, Probe,
Neuprägung " bedeutet fast immer: " diese Münze ist falsch ". Auf jeden
Fall beim Anbieter nachfragen was da nun genau angeboten wird. Metall,
Durchmesser und Geweicht sind genaue Echtheitsindikatoren. Es ist
wichtig sich im Zweifelsfall bei teuren Münzen diese Angaben vor dem
Kauf als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bestätigen zu lassen.
Ein seriöser Händler wird damit keinerlei Probleme haben.
- Die Sollgewichte deutscher Münzen finden Sie in allen gängigen Katalogen.
- 5 Mark Münzen Kaiserreich mit Riffelrand sind immer falsch.
- 5 Mark Goldmünzen Hamburg mit dem Münzzeichen W sind alle Fälschungen. Die Originalmünzen haben alle das Münzzeichen J !
- 5 Mark Goldmünzen mit einem Münzzeichen das wie ein "G" aussieht sind zu 100 % Nachprägungen und somit falsch.
- Es werden Münzsammlungen aus sogenannten Erbschaften oder
Dachbodenfunden angeboten bei denen auf dem Angebotsfoto einige teure
Stücke ( Goethe 5 Mark 1932, Germanisches Museum, 3 Mark Mansfeld
1915 ) oder ähnliches zu sehen sind. Diese Stücke sind beigefügt um
das Angebot zu " salzen " , es handelt sich zu 99% um Nachprägungen.
Das sind nur einige der häufigsten Versuche mit irreführenden
Beschreibungen oder bewusst falschen Angaben höhere Preise für die
eigenen Angebote zu erzielen. Es ist immer wichtig sich die Angebote
genau durchzulesen eventuell beim Anbieter nachzufragen worum es sich
genau handelt oder einen genauen Scan, auch der Rückseite von
angebotenen Münzen, zu verlangen. Achten Sie auf das Widerrufsrecht, dass Ihnen gewerbliche Händler
einräumen müssen. Dieses Recht bietet Ihnen einen gewissen Schutz vor
Übervorteilung oder gar Betrug.
Augen auf beim Goldverkauf
Dieser Text richtet sich ausdrücklich an Laien und nicht an Fachleute, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im
letzten Jahr häufen sich in den Tageszeitungen in Postwurfsendungen,
Flugblättern und sogar im Fernsehen Ankaufgesuche Für Schmuck, Zahngold
und Bruchgold. Durch den gestiegenen Goldpreis hat sich dieser Markt erheblich belebt. Die Konkurrenz auf diesem Markt ist härter geworden.Leider tummeln sich auch immer mehr schwarze Schafe in diesem Marktsegment.