Ratgeber
Hier finden Sie ein nützliche Sammlung von Ratgebern: Augen auf beim Goldverkauf
Dieser Text richtet sich ausdrücklich an Laien und nicht an Fachleute, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im letzten Jahr häufen sich in den Tageszeitungen in
Postwurfsendungen, Flugblättern und sogar im Fernsehen Ankaufgesuche
Für Schmuck, Zahngold und Bruchgold. Durch den gestiegenen Goldpreis hat sich dieser Markt erheblich belebt. Die Konkurrenz auf diesem Markt ist härter geworden. Leider tummeln sich auch immer mehr schwarze Schafe in diesem Marktsegment.
Deshalb hier einige Tips, worauf Sie beim Verkaufen von Bruchgold und Schmuck achten sollten.
Verarbeitetes Gold kommt in verschiedenen Legierungen vor. Eine Legierung nennt man das Metallgemisch aus dem eine Münze oder ein Schmuckstück besteht.
Die Feinheit von Gold wird in 1000-enstel Teilen oder auch Karat angegeben.
Andere Bestandteile der Legierung sind je nach den gewünschten
Eigenschaften des Fertigproduktes Kupfer, Zinn, Zink, Silber, Palladium
und andere Metalle.
Wenn das Schmuckstück aus 585 Gold besteht bedeutet das, dass in
dem Stück 585 von 1000 Teilen Gold und 415 Teile andere Metalle
enthalten sind. Einfach gerechnet: das Schmuckstück wiegt 10 Gramm
und besteht aus 585 Gold. Dann sind darin lediglich 5,85 Gramm Gold
enthalten. Den Rest machen andere Metalle aus.
Goldlegierungen:
999,9 /1000 oder 24 Karat Gold,oder Feingold kommt eigentlich bei uns nur in Barrenform, als Anlagegoldmünze oder Medaille vor . Da Feingold sehr weich ist eignet es sich kaum für die Verarbeitung zu Schmuck und Münzen.
986/1000 Gold kommt bei uns nur in Münzform, als sogenanntes Dukatengold in Medaillen und Österreichischen Dukaten vor.
917/1000 Gold oder 21 Karat kommt bei uns auch nur in Münzen, z.B. England 1 Pfund oder Süd Afrika 2 Rand vor.
900/1000 Gold kann man zum Beispiel in alten Eheringen, oder bei
Schmuck aus Thailand oder Asien finden. Ansonsten gibt es viele
Goldmünzen aus dieser Legierung.
750/1000 Gold oder 18 Karat ist bei höherwertigem Schmuck und bei
älterem Schmuck aus der Türkei zu finden. In Münzform kommt diese
Legierung praktisch nicht vor.
585/1000 Gold oder 14 Karat kommt bei uns am häufigsten vor. Viele
Schmuckstücke,besonders Schmuck aus Deutschland ist aus dieser
Legierung gefertigt. Mittlerweile gibt es diese Legierung auch in der
Türkei, speziell für den Deutschen Markt. Münzen und Medaillen in dieser Legierung kommen kaum vor, gibt es aber.
333/1000 Gold oder 8 Karat gibt es fast nur in Schmuckform.
Schmuck der leicht oder preiswert sein soll wird in dieser Legierung
gefertigt.
Zahngold gibt es in sehr vielen verschiedenen Legierungen. Es
können zwischen 300/1000 und 800/1000 sein. In der Regel kommt etwa
500/1000 bei der Bewertung heraus.
Weissgold
Weissgold ist nicht mehr wert als Gelbgold oder das in Rußland beliebte Rotgold.
Wie erkenne ich den Goldgehalt in einem Schmuckstück ?
Die meisten Schmuckstücke werden bei der Herstellung mit einem Stempel versehen der den enthaltenen Goldgehalt angibt. Der Stempel ist irgendwo im inneren des Ringes oder am Verschluss der Kette oder Armbandes zu finden.
Der Goldgehalt wird entweder als Promille Angabe ( 333, 585, 750 )
oder in Karat, in diesem Fall 8, 14, 18, oder 8 K, 14K, 18K ,
angegeben. Für Laien ist das eigentlich die einzige Möglichkeit die Goldlegierung zu bestimmen. Bei Münzen kann man im Katalog nachsehen oder der Feingehalt ist bei bestimmten Anlagegoldmünzen mit eingeprägt.
Wenn Sie ihr Schmuckstück jetzt genau betrachtet haben und den
Goldgehalt in etwa bestimmt haben können Sie das Stück noch mit einer
Briefwaage wiegen um ein annäherndes Gewicht zu bestimmen. Für eine genaue Gewichtsbestimmung benötigen Sie eine geeichte Waage.
Ermittlung eines möglichen VerkaufserlösesGewicht mal Feingehalt mal Goldpreis Beispielrechnung: Ein
zu verkaufendes Armband wiegt 10 Gramm, besteht aus 585 oder 14 Karat
Gold, Tagespreis laut Zeitung angenommen 20 Euro, der angemessene und
realistisch erzielbare Ankaufpreis liegt am Verkaufstag mit etwa 75 %
dieses Preises bei ca.15 Euro
10 Gramm x 58,5 % = 5,85 Gramm x Ankaufpreis pro Gramm, 15 Euro = möglicher Erlös am Verkaufstag ca. 87,75 Euro
Steine
Viele Schmuckstücke enthalten Halbedelsteine ( Topase,
Turmaline, Lapislazuli ) oder Edelsteine ( Diamanten, Rubine, Saphire,
Smaragde ). Beim Ankauf werden diese Steine in der Regel nicht einzeln Bewertet. Das
liegt daran, dass diese Steine vor der Verwertung durch den Aufkäufer
aus dem Schmuckstück herausgebrochen werden und leider kaum eine
Wiederverkaufswert haben. Brillanten, Diamanten und Farbsteine können allerdings je nach Größe und Qualität einen eigenen Wert haben. Achtung es gibt viele Edelsteine die aufgrund ihrer Qualität kaum einen eigenen, berechenbaren, Wert haben.
Es ist normal, dass die Steine beim Bruchgoldankauf nicht extra berechnet werden.
Anders sieht das bei altem Schmuck, zum Beispiel Art-Deco oder
Jugendstil, oder bei hochwertigem Markenschmuck großer internationaler
Marken aus. Schmuck aus den vierziger Jahren und später wird nicht
als sogenannter „alter Schmuck“ bezeichnet und vom Aufkäufer
normalerweise eingeschmolzen.
Was Passiert mit den verkauften Schmuckstücken ?
Der Verkaufte Schmuck wird zu 95 % eingeschmolzen. Ein Weiterverkauf als Schmuckstück ist leider in der Regel kaum möglich. Der
Markt für gebrauchten Schmuck beschränkt sich fast nur auf wirklich
alten Schmuck auf bestimmte Stilrichtungen, oder auf hochwertigen
Markenschmuck großer internationaler Firmen.
Eheringe werden generell eingeschmolzen.
Es gibt für gebrauchte Eheringe keinen Zweitmarkt. Leider sind auch
teuerst erstandene Eheringe im Falle des Verkaufes generell nur
Bruchgold zum einschmelzen.
Was würde Ihre Freundin oder Verlobte sagen wenn Sie aus Kostengründen gebrauchte Eheringe vorschlagen würden ?
Münzen:
Anlagegoldmünzen haben in der Regel nur Goldwert. Ein über den
Materialwert hinausgehender Sammlerwert ist bei diesen Stücken eher die
Ausnahme. Gefasste, oder in Schmuckstücke eingearbeitete Münzen
haben wegen der daraus resultierenden unvermeidlichen Beschädigungen
und Tragespuren zu 99 % keinen Sammlerwert mehr. Achtung, es gibt
alte Goldmünzen die auch gefasst, mit Henkel oder in Ringen noch einen
Sammlerwert haben der über den Goldwert hinausgeht. Unbedingt beim Fachhändler anbieten, dort kann man einen eventuellen Sammlerwert am ehesten erkennen und Bewerten.
Goldwert:
Was sie jetzt interessiert ist der Wert des zu verkaufenden Schmuckstückes. Eine annähernde Orientierung über den aktuellen Goldwert können Sie im Internet oder ungenauer in der Tagespresse finden. Beim
Verkauf von Bruchgold muss man bei der Bewertung allerdings je nach
Legierung und verkaufter Menge einen Abschlag von ca. 20 bis 30 % auf
den Tagespreis machen.
Das ist normal Marktüblich und resultiert aus den Kosten die dem
Aufkäufer beim Verwerten des Schmuckes entstehen. Außerdem muss der
Aufkäufer auch noch etwas verdienen.
Den vollen Tagespreis erhalten Sie nur für bestimmte Anlagemünzen und Goldbarren. Bei
Goldmünzen ist dieser Abschlag, wenn die Münzen nicht in Fassungen oder
Schmuckstücken eingearbeitet sind, sehr viel geringer als bei Ketten,
Ringen oder Ambändern.
Tagespreise
Der Goldpreis schwankt sehr stark ! An einem Tag kann es erhebliche Unterschiede geben. Es
kann durchaus sein, das ein Angebot das Vormittags gemacht wurde von
dem Preis der ein paar Stunden später vom gleichen Händler geboten wird
abweicht. Auch wenn Sie den vollen Tageskurs nicht erhalten kann man
aber den Händler nach der Kursentwicklung am Verkaufstag fragen.
Jetzt wissen Sie in etwa worum es geht wenn sie ihre Pretiosen verkaufen wollen. Sie wissen was eine Legierung ist und worum es bei den Zahlen und Karat-angaben geht. Sie
haben sich mit ihrem Schmuckstück beschäftigt und in etwa eine
Vorstellung vom Wert, und eine Idee was zu erlösen sein könnte. Damit sind sie schon gegen viele Versuche Sie zu übervorteilen gewappnet.
Wie ermittelt der Aufkäufer den Ankaufwert ?
Das zu verkaufende Objekt wird zuerst auf einen Stempel untersucht. Wenn dieser gefunden wurde wird das Stück gewogen.
Jetz kann der Aufkäufer einen vorläufigen Ankaufpreis nennen.
Wenn der Verkäufer einem Verkauf zustimmt muss der Aufkäufer das
Stück überprüfen ob der angegebene Goldgehalt tatsächlich mit der
aufgestempelten Angabe übereinstimmt.
Das ist leider nötig, da es viele gefälschte Schmuckstüke gibt die zwar einen Stempel haben aber nicht aus Edelmetall bestehen.
Besonders oft gefälscht sind breite Armbänder aus den 50 er bis 70
er Jahren, sogenannter Theaterschmuck und auch massive, schwere Ketten
und Armbänder aus Weissgold.
Diese Prüfung ist absolut notwendig und nimmt etwa 3 bis 5 Minuten in Anspruch.
Geprüft wird mittels einer Prüfsäure, dem sogenannten Königswasser ( siehe google )
der Aufkäufer macht auf einem kleinen Schieferstein einen Abrieb vom
Schmuckstück, in der Regel mehrere Striche von der gleichen Stelle um
eine eventuelle Vergoldung zu erkennen.
Auf diese Abriebstriche wird die Prüfsäure, die es für verschiedene Karat-Stärken gibt aufgetragen.
Wenn der Prüfstrich auf dem Stein stehen bleibt handelt es sich um
Gold der geprüften Reinheit. Verschwindet der Strich handelt es sich
nicht um Gold.
Jetzt kommen die Tricks:
Mondpreise und „Steuerabzüge“ das ist die häufigste Betrugsmethode:
In der Tagespresse werden Anzeigen geschaltet in denen für Bruchgold Mondpreise geboten werden.
Es wird entweder der volle Gold-Tagespreis oder ein Preis der weit darüber hinaus geht angeboten.
Mondpreise dienen nur dazu Sie in den betreffenden Laden zu locken.
Dort wird dann ein Preis angeboten der wesentlich unter dem in der
Zeitung ausgelobten Preis liegt.
Wenn man in das Geschäft geht und die Schmuckstücke anbietet
wird einem gesagt, diesen Preis erhalten nur Händler oder "gewerbliche
Einlieferer". Der Preis für gewerbliche Anbieter beinhaltet angeblich
die Mehrwertsteuer von 19 % oder eine Gebühr fürs Finanzamt in
beliebiger Höhe die natürlich dem Privaten Anbieter abgezogen werden
muss.
Dem privaten Verkäufer muss dann leider die Umsatzsteuer
und weitere Steuern und Gebühren abgezogen werden. Dann werden von dem
in der Zeitung angegebenen Spitzenpreis erst mal schnell 30 bis 40 %
abgezogen.
Oder es wird behauptet diese Preise gelten nur für den Schmuck internationaler Marken.
All dies habe ich mir nicht ausgedacht, das haben mir Kunden im
Laden berichtet, und häufig die Frage gestellt was wir denn für Steuern
und Gebühren abziehen, bis mir aufging worum es bei dieser Frage
eigentlich ging.
Das ist Betrug !
Private Verkäufer zahlen beim Verkauf von Schmuck, Münzen und Bruchgold an Aufkäufer keinerlei Steuern oder Abgaben!
Es wird weder eine Mehrwertsteuer noch Abgeltungssteuer fällig die dem Verkäufer angeblich abgezogen werden muss.
Diese Behauptung dient nur dazu den Ankaufpreis zu drücken.
Wenn jemand einen Preis in der Zeitung auslobt sollte er diesen auch bezahlen, bestehen Sie auf diesem Preis.
Bestehen Sie auf dem beworbenen Preis, wenn ein Händler
wirbt er zahlt 18 Euro pro Gramm Gold und dazu einen Bonus von 10 %,
dann verlangen Sie 19,80 Euro wie in der Werbung ausgelobt.
Er wird das nicht zahlen wollen, was er auch nicht kann, da der Verkaufspreis an die Schmelzanstalt in der Regel geringer ist.
Dieses Angebot mit einem sogenannten "Mondpreis" in der Zeitung hat nur dazu gedient, Sie in den betreffenden Laden zu locken.
10% Bonus oder Vorteilscoupon
Sie kommen mit ihren Schmuckstücken in das Geschäft das diese Werbung geschaltet hat und bieten Ihre Wertgegenstände an. Es
wird ihnen daraufhin ein Preis genannt ohne ihnen aber das Gewicht zu
nennen und ihnen den Preis genau auszurechnen. Wenn Sie nach den 10 %
fragen wird gesagt, diese 10 % währen nach den Steuerabzügen schon
enthalten.
Auch das ist Betrug Das kann man bei der Wettbewerbszentrale oder beim Gewerbeamt anzeigen.
Sie können sich dagegen schützen wenn Sie sich vorher wie oben
geschrieben eine Vorstellung bilden was das Schmuckstück für einen
Verkaufswert hat.
Verkaufen Sie nur zu dem beworbenen Preis zuzüglich dem ausgelobten Bonus.
Manipulierte oder ungeeichte Waage
Dagegen kann man sich nur schützen wenn man mit einer geeichten
Waage gegenprüft. Ein Wiegen mit der Brief-oder Küchenwaage reicht
nicht aus, zu ungenau, das ergibt nur Annäherungswerte. Achten Sie auf das Eichsiegel auf der Waage des Ankäufers. Ein Edelmetallankauf darf nur mit einer geeichten Waage durchgeführt werden. Es
wird dann auf der Waage ein Eichsiegel ähnlich der TÜV Plakette
angebracht. Dann ist eine Manipulation sehr schwer und praktisch
ausgeschlossen. Bei Verdacht zur Polizei gehen. Diese Betrugsmethode ist eher selten da zu leicht nachzuweisen. Aber immer auf eine geeichte Waage achten und notfalls fragen ob die Waage geeicht ist.
Zerlegen von Schmuckstücken Kein Betrug aber eine Unsitte
Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie etwas auch wirklich
verkaufen wollen lassen sie nicht zu, dass zum Beispiel die Steine zur
Wertbestimmung aus dem Schmuck gebrochen werden. Lassen Sie sich ein
annäherndes Angebot machen, ein Fachmann wird in etwa den richtigen
Materialgehalt auch schätzungsweise ermitteln können. Nach dem
Herausbrechen der Steine bleibt nur ein Häufchen Goldschrott den keiner
wieder mitnehmen will egal wie mies der Preis ist.
Verkauf beim Bäcker, Schuster, Schlüsseldienst, Ankaufaktionen im Supermarkt oder beim Teppichhändler
Seien sie mal ehrlich, gehen Sie mit Zahnschmerzen zur Behandlung zum Frisör ?
Immer ein Preisangebot geben lassen und notfalls auch mal per
Telefon in der nächsten größeren Stadt ein Gegenangebot unverbindlich
pro Gramm geben lassen. ( Was kriege ich heute für ein Gramm 585er
Bruchgold ? )
Nie die Schmuckstücke zur Bewertung zerlegen lassen. ( siehe Oben )
Goldankaufaktionen laufen immer über mehrere Tage, man muss dann
nicht sofort verkaufen und kann wenn das Angebot in Ordnung sein sollte
am nächsten Tag wiederkommen.
Bestehen Sie bei solchen Ankauf-Aktionen beim Schuster, Bäcker,
Schlüsseldienst, Zeitungsladen oder Markt auf einer Quittung über den
Ankauf!
Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte
Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende
Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die
persönliche Unterschrift des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum
sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein.
Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und
Sie sollten vom Verkauf zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht. !
Reisende Aufkäufer
Das deutsche Gewerberecht verbietet den Edelmetallankauf im Reisegewerbe. Wer Gold ankaufen will muss ein sogenanntes stehendes Gewerbe angemeldet haben. Notfalls danach fragen und die Gewerbeanmeldung einsehen. Ein Reisegewerbeschein reicht nicht aus ! Das ist ein Gesetzesverstoß. Auch
dort , falls Sie doch auf einer solchen Aktion etwas anbieten wollen
unbedingt immer den Grammpreis für die von Ihnen angebotene Legierung
vorher erfragen und immer zumindestens rein informativ ein Gegenangebot
einholen. Auch diese Aktionen laufen mehrere Tage und man kann ja
wieder hingehen wenn der Preis OK ist.
Auch hier gilt in jedem Fall Quittung verlangen wie oben.
Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte
Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende
Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die
persönliche Unterschrift des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum
sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein.
Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und
Sie sollten vom Verkauf zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht. !
Goldankauf per Post
Achten Sie darauf, dass bei einem solchen Angebot immer ein
Tagespreis erfragbar ist. Gerade im Fernsehen wird so geworben. Wenn
man dort anruft und Nachfragt kommt meißt eine Band-Ansage die durch
die Prozedur des Verkaufes und Versandes führt. Es ist aber leider
nicht möglich einen Verkaufspreis oder einen Prozentsatz vom Tageskurs
als Ankaufpreis zu erfragen.
Was man dann letzendlich vom Aufkäufer überwiesen wird liegt
vollkommen im Belieben des Aufkäufers und bleibt bis zum Eingang der
Überweisung für Sie ein Geheimnis.
Diesen Verkaufsweg sollte man nur nutzen wenn man den Ankaufpreis
vor dem Versand kennt und sich genau ausrechnen kann was man für seinen
Schmuck erhält. Sie sollten sich diesen Ankaufpreis für das von Ihnen
grob ausgewogene Schmuckstück schriftlich fixieren lassen.
Eine telefonische Bestätigung reicht leider wegen der fehlenden Beweiskraft bei späterem Ärger nicht aus.
Erst schicken wenn man vorher weiß was man pro Gramm bekommt !
Unsitte Schätzung
Es gibt bei Schätzungen immer zwei mögliche Schätzpreise.
1.Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert gibt den Neupreis eines Schmuckstückes
beim Kauf beim Juwelier an. Darin sind alle Steuern Arbeitskosten und
Steuern enthalten die bei einem Neukauf anfallen.
Er ist wesentlich höher als der Ankaufwert.
Bei vielen Schmuckstücken beträgt der Ankaufwert vielleicht 20 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes.
Diesen Wert benötigen Sie wenn Sie zum Beispiel bei ihrer Hausratversicherung einen Einbruchschaden melden müssen.
2. Ankaufpreis
Das ist der Preis den der Juwelier oder Schätzer selber für das vorgelegte Stück bezahlen würde.
Ungefragt wird der Schätzer immer den sehr viel höheren
Wiederbeschaffungswert ansetzen und danach seine Schätzgebühr
berechnen.
Fragen Sie nach dem Ankaufwert bei einer Schätzung die zum Verkaufen benötigt wird.
Wenn Sie irgendwo einen Gegenstand Schätzen lassen wollen fragen
Sie unbedingt den Schätzer ob er das Stück auch für den geschätzten
Preis selber ankaufen würde. Es ist eine Unsitte Schmuckstücke mit Mondpreisen zu schätzen und dafür dann eine entsprechende Schätzgebühr zu erheben.
Eine Schätzgebühr von bis zu ca. 3 % ist branchenüblich und legitim.
Sie sollten aber auf jeden Fall aushandeln, und sich schriftlich
bestätigen lassen, dass die Schätzgebühr bei einem Verkauf an den
Schätzer zum geschätzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes,
erstattet wird. Ein seriöser Schätzer wird sich darauf einlassen.
Privatmann oder Sammler kauft
Wird häufig in Tageszeitungen beworben.
Damit soll vorgegaukelt werden, dass ja der Sammler mehr zahlt als
der Händler da ja beim Direktverkauf an den Sammler keine Gewinnspanne
anfällt. Hinter dieser Werbung steckt fast immer entweder ein Händler oder ein Schwarzhändler der auch nur Geld verdienen will. Auch hier hilft nur ein Preisvergleich.
Man kann auch beim örtlichen Finanzamt oder Gewerbeamt des
werbenden, angeblich privaten Aufkäufers, fragen ob dieser ein Gewerbe
angemeldet hat.
Auch hier immer eine Quittung
mit den bereits oben angegebenen Angaben schreiben lassen. Das geht
auch handschriftlich auf einem normalen Blatt Papier, ein Vordruck wird
nicht benötigt.
Auf jeden Fall bei einem geschäftsabschluss die Persönlichen Daten des angeblichen Sammlers oder Privatmannes festhalten.
Hausbesuche Achten Sie darauf wen Sie zu sich nach Hause einladen.
Wenn Sie sich einen Händler zu sich nach hause einladen um Ihre
Wertsachen in ruhe zu hause zu bewerten, achten Sie darauf, dass Sie
nur jemanden nehmen der in Ihrer Stadt ein zumindestens bekannt ist und
ein Ladengeschäft hat.
Ein Händler mit einem Ladengeschäft ist eher wieder auffindbar wenn
etwas passiert, als der anonyme "Privatemann oder Sammler Kauft alles"
Typ aus der Zeitung von dem man nur eine Handynummer hat.
Wenn ein Aufkäufer zu Ihnen nach hause kommt halten Sie das nicht
vor Ihrer Familie geheim. Versuchen Sie auf jeden Fall immer eine
Person ihres Vertrauens dabei zu haben.
Überlegen Sie sich vorher was Sie verkaufen wollen und was nicht.
Häufig wird versucht bei einem Hausbesuch den Anbietern, also ihnen,
etwas abzuschwatzen was Sie gar nicht verkaufen wollten. Sie bieten
einen Ring an und die olle Standuhr oder Vase wird verkauft. Das ist
meinen Schwiegereltern mal passiert.
Lassen Sie bei Hausbesuchen immer nur einen Aufkäufer in Ihre
Wohnung. Wenn zwei erscheinen, kann einer ja im Auto oder der
Gaststätte an der Ecke warten. Das ist Ihr gutes Recht und nicht im
geringsten unhöflich.
Lassen Sie sich den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
zeigen, und schreiben Sie die Personendaten ab. Ein seriöser Händler
wird keine Probleme damit haben.
Welche Dokumente benötige ich beim Goldverkauf ?
Sie müssen Volljährig sein, und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Ausländische Mitbürger sollten noch eine Meldebescheinigung vorlegen.
Ankaufbeleg oder VerkaufsquittungEin seriöser Aufkäufer wird immer einen Ankaufbeleg über den getätigten Goldankauf schreiben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. In diesem Beleg sind Ankaufpreis, Art der angekauften Artikel, die Menge, die Adresse des Käufers und die Persönlichen Daten des Verkäufers enthalten. Sie als Verkäufer müssen den Beleg unterschreiben. das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können immer eine Kopie dieses Beleges verlangen. Der Aufkäufer muss ihnen diese auf Verlangen Ausfertigen. Wer sagt er benötigt keine Ankaufbelege, oder das ist unnötig handelt nicht korrekt. Vorsicht !
Fazit:
Wenn Sie Sich jetzt sachkundig gemacht haben und mit einer
Vorstellung über den etwaig zu erwartenden Erlös zum Verkaufen losgehen
kann Ihnen eigentlich nichts mehr passieren.
Sie kennen jetzt das annähernde Gewicht und auch in etwa den
Goldgehalt ihres Schmuckstückes und wissen annähernd welchen Preis sie
erlösen können.
Sie können erkennen, ob der Aufkäufer fair oder unfair mit Ihnen umgeht.
Bestehen Sie
auf in den Zeitungen und anderen Medien beworbenen Preisen und
Bonuszahlungen und lassen Sie sich die Preise vorrechnen.
Lassen Sie sich
auf keinen Fall irgendwelche Steuern abziehen, das ist immer Betrug,
diese Steuern gibt es für diese art Geschäft nicht !
Bei Verkäufen von Privatpersonen an Händler werden keine Mehrwertsteuern oder Abgeltungssteuern fällig !
Sie wissen wie sie sich gegen die häufigsten Maschen wehren können.
Vergessen Sie aber nie, dass der Goldhändler auch Geld verdienen muss. Übertriebene Preisvorstellungen sind leider auch ein Hindernis für ein für beide Seiten befriedigenden Geschäftsabschluss. Wenn Sie eine Preisvorstellung haben halten sie diese nicht geheim. 90
% aller gescheiterten Ankäufe resultieren aus der Weigerung des
Verkäufers, dem Ankäufer die eigene Preisvorstellung mitzuteilen. Ein seriöser Aufkäufer wird ihnen auch sagen, wenn Sie bei Ihrer Preisvorstellung erheblich zu niedrig liegen.Noch ein Ratgeber ! Münzenkauf im Internet
Viele sogenannte " Private Anbieter " aber auch einige gewerbliche
schwarze Schafe versuchen Ebay Käufer mit irreführenden
Produktbeschreibungen auf Ihre Angebotsseite zu locken und dort mit
verwirrenden Angaben zum Kauf überteuerter Artikel zu bewegen.
Ich kenne mich nur im Bereich Münzen aus und kann nur auf Versuche eingehen dort Käufer zu übervorteilen.
Da viele dieser problematischen Angebote von sogenannten " Privaten
Anbietern " eingestellt werden hat man als Käufer kaum eine Möglichkeit
den Kauf rückgängig zu machen und sich einen eventuellen Schaden zu
ersparen.
Hier einge der häufigsten irreführenden Angebote:
Es werden sogenannte kleine San Marino Sätze angeboten die in Wirklichkeit aus italienischen Kleinmünzen bestehen.
San Marino Minisätze werden mit Italienischen Münzen versehen und
als San Marino verkauft. Genau Lesen was in den Minisätzen enthalten
ist.
Vatikan Sätze bestehen aus sogenannten Proben, die nichts als
private Medaillen mit Münzcharakter sind. Das Anbieten dieser Stücke
ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Neuerdings werden auch sogenannte Proben der 2 Euro Münze Grace
Kelly von Monaco angeboten. Diese Stücke haben keinen Sammlerwert. Der
Stark überhöhte Preis für das echte Stück färbt leider auch auf diese
Fantasieprodukte ab. Also bei diesen Münzen genau lesen und auf die
exakte Artikelbeschreibung achten.
In den Originalfoldern Vatikan, San Marino befinden sich
Italienische Münzen. Formulierung : " Sie erhalten die Münzen mit denen
Sie im Vatikanstaat bezahlen können ", oder: " ... die im Vatikanstaat
im Umlauf sind." Diese Formulierungen gibt es auch für Monaco
allerdings dann mit Französischen Münzen.
Es wird mit 100 Nebensätzen verschleiert, dass nur die Hülle ( Originalfolder ) des Vatikan Satzes verkauft wird.
Es wird immer wieder eine Medaille mit Goldapplikation, Münzen des
Vatikan als Vatikan- Kursmünzensatz angeboten. Dieses Stück gibt es
auch mit den Abbildungen von San Marino und Monaco Münzen.
Das Germanische Museum, und die anderen ersten 5 DM Stücke in Polierter Platte sind nur moderne Medaillen - Nachprägungen.
Es werden komplette Sätze abgebildet, zum Beispiel 5 x 200 Goldeuro,
5 x Kursatz PP, aber in der Beschreibung steht irgendwo versteckt, dass
nur ein Stück davon in dieser Auktion verkauft wird.
Es werden die Etuis und Zertifikate der 100 und 200 Euro
Gedenkmünzen der Bundesrepublik einzeln ohne Münzen angeboten.. In
einem Nebensatz erfährt man, dass man nicht auf die Münze geboten hat
sondern nur auf die Verpackung.
Goldfolien eigentlich nur vergoldetes Papier werden als Münzen oder
Münzabbildungen mit sehr stark verklausulierten Beschreibungen
angeboten.
Die Goldmark ist nur eine vergoldete DM und nicht die echte Goldmark.
Die Umschrift auf der Rückseite der echten Goldmark lautet: Deutsche
Bundesbank und nicht wie auf den normalen Umlaufmünzen aus
Kupfer/Nickel, Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt keine echte Goldmark in der Herstellungsart Polierte Platte.
Es weden auch Minigoldmünzen und Medaillen ( 10 Gramm Deutsches Gold ) als Goldmark angeboten.
Teure Weimar und Kaiserreich Münzen in Polierter Platte werden als
Erbschaften oder Dachbodenfunde mit schlechten Abbildungen angeboten.
Bei diesen Stücken handelt es sich häufig um moderne Nachprägungen mit
Angabe der Jahreszahl. Das Foto ist mies um das eingeprägte
Herstellungsdatum zu verschleiern.
Die Formulierung: " Ich verkaufe diese Münze als Nachprägung, Probe,
Neuprägung " bedeutet fast immer: " diese Münze ist falsch ". Auf jeden
Fall beim Anbieter nachfragen was da nun genau angeboten wird. Metall,
Durchmesser und Geweicht sind genaue Echtheitsindikatoren. Es ist
wichtig sich im Zweifelsfall bei teuren Münzen diese Angaben vor dem
Kauf als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bestätigen zu lassen.
Ein seriöser Händler wird damit keinerlei Probleme haben.
Die Sollgewichte deutscher Münzen finden Sie in allen gängigen Katalogen.
5 Mark Münzen Kaiserreich mit Riffelrand sind immer falsch.
5 Mark Goldmünzen Hamburg mit dem Münzzeichen W sind alle Fälschungen. Die Originalmünzen haben alle das Münzzeichen J !
5 Mark Goldmünzen mit einem Münzzeichen das wie ein "G" aussieht sind zu 100 % Nachprägungen und somit falsch.
Es werden Münzsammlungen aus sogenannten Erbschaften oder
Dachbodenfunden angeboten bei denen auf dem Angebotsfoto einige teure
Stücke ( Goethe 5 Mark 1932, Germanisches Museum, 3 Mark Mansfeld
1915 ) oder ähnliches zu sehen sind. Diese Stücke sind beigefügt um
das Angebot zu " salzen " , es handelt sich zu 99% um Nachprägungen.
Das sind nur einige der häufigsten Versuche mit irreführenden
Beschreibungen oder bewusst falschen Angaben höhere Preise für die
eigenen Angebote zu erzielen. Es ist immer wichtig sich die Angebote
genau durchzulesen eventuell beim Anbieter nachzufragen worum es sich
genau handelt oder einen genauen Scan, auch der Rückseite von
angebotenen Münzen, zu verlangen.
Achten Sie auf das Widerrufsrecht, dass Ihnen gewerbliche Händler
einräumen müssen. Dieses Recht bietet Ihnen einen gewissen Schutz vor
Übervorteilung oder gar Betrug.
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