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Augen auf beim Goldverkauf

Dieser Text richtet sich ausdrücklich an Laien und nicht an Fachleute, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im letzten Jahr häufen sich in den Tageszeitungen in Postwurfsendungen, Flugblättern und sogar im Fernsehen Ankaufgesuche Für Schmuck, Zahngold und Bruchgold.
Durch den gestiegenen Goldpreis hat sich dieser Markt erheblich belebt. Die Konkurrenz auf diesem Markt ist härter geworden.
Leider tummeln sich auch immer mehr schwarze Schafe in diesem Marktsegment.

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Deshalb hier einige Tips, worauf Sie beim Verkaufen von Bruchgold und Schmuck achten sollten.

Verarbeitetes Gold kommt in verschiedenen Legierungen vor.
Eine Legierung nennt man das Metallgemisch aus dem eine Münze oder ein Schmuckstück besteht.


Die Feinheit von Gold wird in 1000-endstel Teilen oder auch Karat angegeben.


Andere Bestandteile der Legierung sind je nach den gewünschten Eigenschaften des Fertigproduktes Kupfer, Zinn, Zink, Silber, Palladium und andere Metalle.


Wenn das Schmuckstück aus 585 Gold besteht bedeutet das, dass in dem Stück 585 von 1000 Teilen Gold und 415 Teile andere Metalle enthalten sind.
Einfach gerechnet: das Schmuckstück wiegt 10 Gramm und besteht aus 585 Gold. Dann sind darin lediglich 5,85 Gramm Gold enthalten. Den Rest machen andere Metalle aus.


Goldlegierungen:

999,9 /1000 oder 24 Karat Gold,oder Feingold kommt eigentlich bei uns nur in Barrenform, als Anlagegoldmünze oder Medaille vor .
Da Feingold sehr weich ist eignet es sich kaum für die Verarbeitung zu Schmuck und Münzen.

986/1000 Gold kommt bei uns nur in Münzform, als sogenanntes Dukatengold in Medaillen und Österreichischen Dukaten vor.

917/1000 Gold oder 21 Karat kommt bei uns auch nur in Münzen, z.B. England 1 Pfund oder Süd Afrika 2 Rand vor.

900/1000 Gold kann man zum Beispiel in alten Eheringen, oder bei Schmuck aus Thailand oder Asien finden. Ansonsten gibt es viele Goldmünzen aus dieser Legierung.

750/1000 Gold oder 18 Karat ist bei höherwertigem Schmuck und bei älterem Schmuck aus der Türkei zu finden. In Münzform kommt diese Legierung praktisch nicht vor.

585/1000 Gold oder 14 Karat kommt bei uns am häufigsten vor.
Viele Schmuckstücke,besonders Schmuck aus Deutschland ist aus dieser Legierung gefertigt. Mittlerweile gibt es diese Legierung auch in der Türkei, speziell für den Deutschen Markt.
Münzen und Medaillen in dieser Legierung kommen kaum vor, gibt es aber.


333/1000 Gold oder 8 Karat gibt es fast nur in Schmuckform. Schmuck der leicht oder preiswert sein soll wird in dieser Legierung gefertigt.


Zahngold gibt es in sehr vielen verschiedenen Legierungen. Es können zwischen 300/1000 und 800/1000 sein. In der Regel kommt etwa 500/1000 bei der Bewertung heraus.

Weissgold

Weissgold ist nicht mehr wert als Gelbgold oder das in Rußland beliebte Rotgold.


Wie erkenne ich den Goldgehalt in einem Schmuckstück ?


Die meisten Schmuckstücke werden bei der Herstellung mit einem Stempel versehen der den enthaltenen Goldgehalt angibt.
Der Stempel ist irgendwo im inneren des Ringes oder am Verschluss der Kette oder Armbandes zu finden. 

Der Goldgehalt wird entweder als Promille Angabe ( 333, 585, 750 ) oder in Karat, in diesem Fall 8, 14, 18, oder 8 K, 14K, 18K , angegeben.
Für Laien ist das eigentlich die einzige Möglichkeit die Goldlegierung zu bestimmen.
Bei Münzen kann man im Katalog nachsehen oder der Feingehalt ist bei bestimmten Anlagegoldmünzen mit eingeprägt.


Wenn Sie ihr Schmuckstück jetzt genau betrachtet haben und den Goldgehalt in etwa bestimmt haben können Sie das Stück noch mit einer Briefwaage wiegen um ein annäherndes Gewicht zu bestimmen.
Für eine genaue Gewichtsbestimmung benötigen Sie eine geeichte Waage.

Ermittlung eines möglichen Verkaufserlöses

Gewicht mal Feingehalt mal Goldpreis
Beispielrechnung:
Ein zu verkaufendes Armband wiegt 10 Gramm, besteht aus 585 oder 14 Karat Gold, Tagespreis laut Zeitung angenommen 20 Euro,  der angemessene und realistisch erzielbare Ankaufpreis liegt am Verkaufstag mit etwa 75 % dieses Preises bei  ca.15 Euro


10 Gramm x 58,5 %  = 5,85 Gramm x Ankaufpreis pro Gramm, 15 Euro  = möglicher Erlös am Verkaufstag ca. 87,75 Euro


Steine


Viele Schmuckstücke enthalten Halbedelsteine ( Topase, Turmaline, Lapislazuli ) oder Edelsteine ( Diamanten, Rubine, Saphire, Smaragde ).
Beim Ankauf werden diese Steine in der Regel nicht einzeln Bewertet.
Das liegt daran, dass diese Steine vor der Verwertung durch den Aufkäufer aus dem Schmuckstück herausgebrochen werden und leider kaum eine Wiederverkaufswert haben.
Brillanten, Diamanten und Farbsteine können allerdings je nach Größe und Qualität einen eigenen Wert haben.
Achtung es gibt viele Edelsteine die aufgrund ihrer Qualität kaum einen eigenen, berechenbaren, Wert haben. 


Es ist normal, dass die Steine beim Bruchgoldankauf nicht extra berechnet werden. 


Anders sieht das bei altem Schmuck, zum Beispiel Art-Deco oder Jugendstil, oder bei hochwertigem Markenschmuck großer internationaler Marken aus.
Schmuck aus den vierziger Jahren und später wird nicht als sogenannter „alter Schmuck“ bezeichnet und vom Aufkäufer normalerweise eingeschmolzen.

 

Was Passiert mit den verkauften Schmuckstücken ?


Der Verkaufte Schmuck wird zu 95 % eingeschmolzen.
Ein Weiterverkauf als Schmuckstück ist leider in der Regel kaum möglich.
Der Markt für gebrauchten Schmuck beschränkt sich fast nur auf wirklich alten Schmuck auf bestimmte Stilrichtungen, oder auf hochwertigen Markenschmuck großer internationaler Firmen.

Eheringe werden generell eingeschmolzen.

Es gibt für gebrauchte Eheringe keinen Zweitmarkt. Leider sind auch teuerst erstandene Eheringe im Falle des Verkaufes generell nur Bruchgold zum einschmelzen.

Was würde Ihre Freundin oder Verlobte sagen wenn Sie aus Kostengründen gebrauchte Eheringe vorschlagen würden ?


Münzen:


Anlagegoldmünzen haben in der Regel nur Goldwert. Ein über den Materialwert hinausgehender Sammlerwert ist bei diesen Stücken eher die Ausnahme.
Gefasste, oder in Schmuckstücke eingearbeitete Münzen haben wegen der daraus resultierenden unvermeidlichen Beschädigungen und Tragespuren zu 99 % keinen Sammlerwert mehr.
Achtung, es gibt alte Goldmünzen die auch gefasst, mit Henkel oder in Ringen noch einen Sammlerwert haben der über den Goldwert hinausgeht.
Unbedingt beim Fachhändler anbieten, dort kann man einen eventuellen Sammlerwert am ehesten erkennen und Bewerten.


Goldwert:


Was sie jetzt interessiert ist der Wert des zu verkaufenden Schmuckstückes.
Eine annähernde Orientierung über den aktuellen Goldwert können Sie im Internet oder ungenauer in der Tagespresse finden.
Beim Verkauf von Bruchgold muss man bei der Bewertung allerdings je nach Legierung und verkaufter Menge einen Abschlag von ca. 20 bis 30 % auf den Tagespreis machen.

Das ist normal Marktüblich und resultiert aus den Kosten die dem Aufkäufer beim Verwerten des Schmuckes entstehen. Außerdem muss der Aufkäufer auch noch etwas verdienen.


Den vollen Tagespreis erhalten Sie nur für bestimmte Anlagemünzen und Goldbarren.
Bei Goldmünzen ist dieser Abschlag, wenn die Münzen nicht in Fassungen oder Schmuckstücken eingearbeitet sind, sehr viel geringer als bei Ketten, Ringen oder Ambändern.


Tagespreise


Der Goldpreis schwankt sehr stark !
An einem Tag kann es erhebliche Unterschiede geben.
Es kann durchaus sein, das ein Angebot das Vormittags gemacht wurde von dem Preis der ein paar Stunden später vom gleichen Händler geboten wird abweicht. Auch wenn Sie den vollen Tageskurs nicht erhalten kann man aber den Händler nach der Kursentwicklung am Verkaufstag fragen.


Jetzt wissen Sie in etwa worum es geht wenn sie ihre Pretiosen verkaufen wollen.
Sie wissen was eine Legierung ist und worum es bei den Zahlen und Karat-angaben geht.
Sie haben sich mit ihrem Schmuckstück beschäftigt und in etwa eine Vorstellung vom Wert, und eine Idee was zu erlösen sein könnte.
Damit sind sie schon gegen viele Versuche Sie zu übervorteilen gewappnet.

Wie ermittelt der Aufkäufer den Ankaufwert ?

Das zu verkaufende Objekt wird zuerst auf einen Stempel untersucht. Wenn dieser gefunden wurde wird das Stück gewogen.

Jetz kann der Aufkäufer einen vorläufigen Ankaufpreis nennen.

Wenn der Verkäufer einem Verkauf zustimmt muss der Aufkäufer das Stück überprüfen ob der angegebene Goldgehalt tatsächlich mit der aufgestempelten Angabe übereinstimmt.

Das ist leider nötig, da es viele gefälschte Schmuckstüke gibt die zwar einen Stempel haben aber nicht aus Edelmetall bestehen. 

Besonders oft gefälscht sind breite Armbänder aus den 50 er bis 70 er Jahren, sogenannter Theaterschmuck und auch massive, schwere Ketten und Armbänder aus Weissgold. 

Diese Prüfung ist absolut notwendig und nimmt etwa 3 bis 5 Minuten in Anspruch.

Geprüft wird mittels einer Prüfsäure, dem sogenannten Königswasser ( siehe google )

der Aufkäufer macht auf einem kleinen Schieferstein einen Abrieb vom Schmuckstück, in der Regel mehrere Striche von der gleichen Stelle um eine eventuelle Vergoldung zu erkennen.

Auf diese Abriebstriche wird die Prüfsäure, die es für verschiedene Karat-Stärken gibt aufgetragen.

Wenn der Prüfstrich auf dem Stein stehen bleibt handelt es sich um Gold der geprüften Reinheit. Verschwindet der Strich handelt es sich nicht um Gold.

 

Jetzt kommen die Tricks:


Mondpreise und „Steuerabzüge“
das ist die häufigste Betrugsmethode:


In der Tagespresse werden Anzeigen geschaltet in denen für Bruchgold Mondpreise geboten werden.


Es wird entweder der volle Gold-Tagespreis oder ein Preis der weit darüber hinaus geht angeboten.

Mondpreise dienen nur dazu Sie in den betreffenden Laden zu locken. Dort wird dann ein Preis angeboten der wesentlich unter dem in der Zeitung ausgelobten Preis liegt.


Wenn man in das Geschäft geht und die Schmuckstücke anbietet wird einem gesagt, diesen Preis erhalten nur Händler oder "gewerbliche Einlieferer". Der Preis für gewerbliche Anbieter beinhaltet angeblich die Mehrwertsteuer von 19 %, eine Gebühr fürs Finanzamt oder sogar eine angebliche Abgeltungssteuer, in beliebiger Höhe die natürlich dem Privaten Anbieter abgezogen werden muss.

Dem privaten Verkäufer muss dann leider die Umsatzsteuer die Abgeltungssteuer und weitere Steuern und Gebühren abgezogen werden. Dann werden von dem in der Zeitung angegebenen Spitzenpreis erst mal schnell 30 bis 40 % abgezogen.

Oder es wird behauptet diese Preise ( 25 Euro pro Gramm ) gelten nur für den Schmuck internationaler Marken.

All dies habe ich mir nicht ausgedacht, das haben mir Kunden im Laden berichtet, und häufig die Frage gestellt was wir denn für Steuern und Gebühren abziehen, bis mir aufging worum es bei dieser Frage eigentlich ging.


Das ist Betrug !


Private Verkäufer zahlen beim Verkauf von Schmuck, Münzen und Bruchgold  an Aufkäufer keinerlei Steuern oder Abgaben !

Es wird weder eine Mehrwertsteuer noch eine Abgeltungssteuer  fällig die dem Verkäufer angeblich abgezogen werden muss.

Diese Behauptung dient nur dazu den Ankaufpreis unter den in der Zeitung oder im Internet angebotenen Ankaufpreis zu drücken.

Wenn jemand einen Preis in der Zeitung auslobt sollte er diesen auch bezahlen, bestehen Sie auf diesem Preis.

 

Bestehen Sie auf dem beworbenen Preis, wenn ein Händler wirbt er zahlt 18 Euro pro Gramm Gold und dazu einen Bonus von 10 %, dann verlangen Sie 19,80 Euro wie in der Werbung ausgelobt.

Er wird das nicht zahlen wollen, was er auch nicht kann, da der Verkaufspreis an die Schmelzanstalt in der Regel geringer ist.

Dieses Angebot mit einem sogenannten "Mondpreis"  in der Zeitung hat nur dazu gedient, Sie in den betreffenden Laden zu locken.


10% Bonus oder Vorteilscoupon


Sie kommen mit ihren Schmuckstücken in das Geschäft das diese Werbung geschaltet hat und bieten Ihre Wertgegenstände an.
Es wird ihnen daraufhin ein Preis genannt ohne ihnen aber das Gewicht zu nennen und ihnen den Preis genau auszurechnen. Wenn Sie nach den 10 % fragen wird gesagt, diese 10 % währen nach den Steuerabzügen schon enthalten.


Auch das ist Betrug Das kann man bei der Wettbewerbszentrale oder beim Gewerbeamt anzeigen.


Sie können sich dagegen schützen wenn Sie sich vorher wie oben geschrieben eine Vorstellung bilden was das Schmuckstück für einen Verkaufswert hat.

Verkaufen Sie beim werbenden Aufkäufer nur zu dem beworbenen Preis zuzüglich dem ausgelobten Bonus ansonsten holen sie sich ein Vergleichsangebot bei einem anderen Händler. Den Coupon versteckt halten und erst wenn ein Preis gesagt wurde vorlegen und dann drauf bestehen. Hier hilft im Notfall die Wettbewerbszentrale.

 

Ankaufrechner

Mittlerweile im Internet weit verbreitet.

Immer genau lesen, ob die dort ausgelobten Preise wirklich auch für Privatanbieter mit kleinen Mengen gezahlt werden.

Häufig steht irgendwo im 7 ten Nebensatz der Zusatz:  nur ab 100 Gramm oder nur für gewerbliche Anbieter.

In diesem Fall kommt häufig der bereits oben erwähnte Steuerabzug zugunszten des Käufers zum tragen. 

Also wirklich genau lesen. 

Partner der Scheideanstalt

Blödsinn !

Jeder Aufkäufer der nicht selber eine Edelmetall Scheideanstalt betreibt verkauft an eine der vielen privaten Scheideanstalten Deutschlands. Diese Formulierung soll nur vorgaukeln, bessere Preise durch einen Direktverkauf an die Scheideanstalt zu erzielen.

Ohne Namensnennung der Scheideanstalt mit Adresse ist das hart an der Grenze zum unlauteren Wettbewerb.

Höchstpreise

Zahle Höchstpreise oder Tageshöchstpreise

Beliebte Werbeformulierung aber mit Vorsicht zu geniessen.

Wenn jemand mit Höchstpreisen wirbt muss er tatsächlich den absolut höchsten preis aller Anbieter zahlen. Tut er das nicht, zahlt er auch nur genau so viel wie ein anderer Anbieter oder einen Cent weniger ist das unlauterer Wettbewerb und sollte der zuständigen Wettbewerbszentrale zur Abmahnung gemeldet werden. Dazu benötigt man Zeugen.  Zu zweit hingehen, sich einen Preis machen lassen, dann ein oder mehrere Vergleichsangebote bei anderen Aufkäufern einholen. Wenn kein absoluter Höchstpreis angeboten wurde ist das unlauterer Wettbewerb. Protokoll machen und zur WBZ.

Bei Werbung mit Höchstpreisen sollten bei 98 % der Werbungen die Alarmglocken angehen. 

 

Manipulierte oder ungeeichte Waage


Dagegen kann man sich nur schützen wenn man mit einer geeichten Waage gegenprüft. Ein Wiegen mit der Brief-oder Küchenwaage reicht nicht aus, zu ungenau, das ergibt nur Annäherungswerte.
Achten Sie auf das Eichsiegel auf der Waage des Ankäufers.
Ein Edelmetallankauf darf nur mit einer geeichten Waage durchgeführt werden.
Es wird dann auf der Waage ein Eichsiegel ähnlich der TÜV Plakette angebracht. Dann ist eine Manipulation sehr schwer und praktisch ausgeschlossen.
Bei Verdacht zur Polizei gehen.
Diese Betrugsmethode ist eher selten da zu leicht nachzuweisen.
Aber immer auf eine geeichte Waage achten und notfalls fragen ob die Waage geeicht ist.


Zerlegen von Schmuckstücken
Kein Betrug aber eine Unsitte


Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie etwas auch wirklich verkaufen wollen lassen sie nicht zu, dass zum Beispiel die Steine zur Wertbestimmung aus dem Schmuck gebrochen werden. Lassen Sie sich ein annäherndes Angebot machen, ein Fachmann wird in etwa den richtigen Materialgehalt auch schätzungsweise ermitteln können.
Nach dem Herausbrechen der Steine bleibt nur ein Häufchen Goldschrott den keiner wieder mitnehmen will egal wie mies der Preis ist.


Verkauf beim Bäcker, Schuster, Schlüsseldienst, Ankaufaktionen im Supermarkt bei der Poststelle oder beim Teppichhändler


Seien sie mal ehrlich, gehen Sie mit Zahnschmerzen zur Behandlung zum Frisör ?


Immer ein Preisangebot geben lassen und notfalls auch mal per Telefon in der nächsten größeren Stadt ein Gegenangebot unverbindlich pro Gramm geben lassen. ( Was kriege ich heute für ein Gramm 585er  Bruchgold ? ) 

Nie die Schmuckstücke zur Bewertung zerlegen lassen. ( siehe Oben )

Goldankaufaktionen laufen immer über mehrere Tage, man muss dann nicht sofort verkaufen und kann wenn das Angebot in Ordnung sein sollte am nächsten Tag wiederkommen.

Bestehen Sie bei solchen Ankauf-Aktionen beim Schuster, Bäcker, Schlüsseldienst, Zeitungsladen oder Markt auf einer Quittung über den Ankauf!

Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift  des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein.

Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten vom Verkauf zurücktreten.  Dazu haben Sie das Recht. !


Reisende Aufkäufer


Das deutsche Gewerberecht verbietet den Edelmetallankauf im Reisegewerbe.
Wer Gold ankaufen will muss ein sogenanntes stehendes Gewerbe angemeldet haben.
Notfalls danach fragen und die Gewerbeanmeldung einsehen.
Ein Reisegewerbeschein reicht nicht aus !
Das ist ein Gesetzesverstoß.
Auch dort , falls Sie doch auf einer solchen Aktion etwas anbieten wollen unbedingt immer den Grammpreis für die von Ihnen angebotene Legierung vorher erfragen und immer zumindestens rein informativ ein Gegenangebot einholen. Auch diese Aktionen laufen mehrere Tage und man kann ja wieder hingehen wenn der Preis OK ist.

Auch hier gilt in jedem Fall  Quittung verlangen wie oben.

Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift  des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein.

Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten vom Verkauf zurücktreten.  Dazu haben Sie das Recht. !

 

Goldankauf per Post

Achten Sie darauf, dass bei einem solchen Angebot immer ein Tagespreis erfragbar ist. Gerade im Fernsehen wird so geworben. Wenn man dort anruft und Nachfragt kommt meißt eine Band-Ansage die durch die Prozedur des Verkaufes und Versandes führt. Es ist aber leider nicht möglich einen Verkaufspreis oder einen Prozentsatz vom Tageskurs als Ankaufpreis zu erfragen.

Was man dann letzendlich vom Aufkäufer überwiesen wird liegt vollkommen im Belieben des Aufkäufers und bleibt bis zum Eingang der Überweisung für Sie ein Geheimnis.

Diesen Verkaufsweg sollte man nur nutzen wenn man den Ankaufpreis vor dem Versand kennt und sich genau ausrechnen kann was man für seinen Schmuck erhält. Sie sollten sich  diesen Ankaufpreis für das von Ihnen grob ausgewogene Schmuckstück schriftlich fixieren lassen. 

Eine telefonische Bestätigung reicht leider wegen der fehlenden Beweiskraft bei späterem Ärger nicht aus.

Mal bei Google oder You Tube etc. unter den entsprechenden Firmen recherchieren und sich selber ein Bild über diese  Firmen machen. Sich auf keinen Fall von prominenten Gesichtern Täuschen lassen.

Erst schicken wenn man vorher weiß was man pro Gramm bekommt !


Unsitte Schätzung

Es gibt bei Schätzungen immer zwei mögliche Schätzpreise.

1.Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt den Neupreis eines Schmuckstückes beim Kauf beim Juwelier an. Darin sind alle Steuern Arbeitskosten und Steuern enthalten die bei einem Neukauf anfallen.

Er ist wesentlich höher als der Ankaufwert.

Bei vielen Schmuckstücken beträgt der Ankaufwert vielleicht 20 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes.

Diesen Wert benötigen Sie wenn Sie zum Beispiel bei ihrer Hausratversicherung einen Einbruchschaden melden müssen. Ihr Versicherungsunternehmen wird die Quittung über die Schätzkosten in der Regel anerkennen und erstatten, aber besser vorher fragen welche Form der Bewertung von der Versicherung verlangt wird.

2. Ankaufpreis

Das ist der Preis den der Juwelier oder Schätzer selber für das vorgelegte Stück bezahlen würde.

Ungefragt wird der Schätzer immer den sehr viel höheren Wiederbeschaffungswert ansetzen und danach seine Schätzgebühr berechnen.

Fragen Sie nach dem Ankaufwert bei einer Schätzung die zum Verkaufen benötigt wird.


Wenn Sie irgendwo einen Gegenstand Schätzen lassen wollen fragen Sie unbedingt den Schätzer ob er das Stück auch für den geschätzten Preis selber ankaufen würde.
Es ist eine Unsitte Schmuckstücke mit Mondpreisen zu schätzen und dafür dann eine entsprechende Schätzgebühr zu erheben.


Eine Schätzgebühr von bis zu ca. 3 % ist branchenüblich und legitim.


Sie sollten aber auf jeden Fall aushandeln, und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Schätzgebühr bei einem Verkauf an den Schätzer zum geschätzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, erstattet wird.
Ein seriöser Schätzer wird das gerne anbieten.

 


Privatmann oder Sammler kauft, Kauf für Hotel in Dubai etc.


Wird häufig in Tageszeitungen beworben.

Damit soll vorgegaukelt werden, dass ja der Sammler mehr zahlt als der Händler da ja beim Direktverkauf an den Sammler keine Gewinnspanne anfällt.
Hinter dieser Werbung steckt fast immer entweder ein Händler oder ein Schwarzhändler der auch nur Geld verdienen will.
Auch hier hilft nur ein Preisvergleich.

Man kann auch beim örtlichen Finanzamt oder Gewerbeamt des Werbenden, angeblich privaten Aufkäufers, fragen ob dieser ein Gewerbe angemeldet hat.

Auch hier immer eine Quittung mit den bereits oben angegebenen Angaben schreiben lassen.  Das geht auch handschriftlich auf einem normalen Blatt Papier, ein Vordruck wird nicht benötigt.

Auf jeden Fall bei einem geschäftsabschluss die Persönlichen Daten des angeblichen Sammlers oder Privatmannes festhalten.

 

Hausbesuche


Achten Sie darauf wen Sie zu sich nach Hause einladen.


Wenn Sie sich einen Händler zu sich nach hause einladen um Ihre Wertsachen in ruhe zu hause zu bewerten, achten Sie darauf, dass Sie nur jemanden nehmen der in Ihrer Stadt ein zumindestens bekannt ist und ein Ladengeschäft hat.

Ein Händler mit einem Ladengeschäft ist eher wieder auffindbar wenn etwas passiert, als der anonyme "Privatemann oder Sammler Kauft alles" Typ aus der Zeitung von dem man nur eine Handynummer hat. 

Wenn ein Aufkäufer zu Ihnen nach hause kommt halten Sie das nicht vor Ihrer Familie geheim. Versuchen Sie auf jeden Fall immer eine Person ihres Vertrauens dabei zu haben. 

Überlegen Sie sich vorher was Sie verkaufen wollen und was nicht.

Häufig wird versucht bei einem Hausbesuch den Anbietern, also ihnen, etwas abzuschwatzen was Sie gar nicht verkaufen wollten. Sie bieten einen Ring an und die olle Standuhr oder Vase wird verkauft. Das ist meinen Schwiegereltern mal passiert.

Lassen Sie bei Hausbesuchen immer nur einen Aufkäufer in Ihre Wohnung. Wenn zwei erscheinen, kann einer ja im Auto oder der Gaststätte an der Ecke warten. Das ist Ihr gutes Recht und nicht im geringsten unhöflich.

Lassen Sie sich den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zeigen, und schreiben Sie die Personendaten ab. Ein seriöser Händler wird keine Probleme damit haben.

Lassen Sie sich über den Verkauf auf jeden Fall eine Quittung mit Namen, Adresse, Steuernummer, Artikelbezeichnung, Datum und Kaufpreis geben. Wird das verweigert, vergessener Quittungsblock etc. stimmt etwas nicht.

Auch ein handgeschriebener Zettel ist mit Unterschrift eines Gewerbetreibenden eine Quittung.  Die Daten mit dem Personalausweis abgleichen. PA Nummer und Adresse des Käufers aufschreiben. Falls es sich um einen Angestellten handelt auch die Firmenadresse notieren.

 

Welche Dokumente benötige ich beim Goldverkauf ?

Sie müssen Volljährig sein, und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Ausländische Mitbürger sollten noch eine Meldebescheinigung  oder mindsetens einen gültigen Rreisepass vorlegen.

Ankaufbeleg oder Verkaufsquittung

Ein seriöser Aufkäufer wird immer einen Ankaufbeleg über den getätigten Goldankauf schreiben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
In diesem Beleg sind Ankaufpreis, Art der angekauften Artikel, die Menge, die Adresse des Käufers und die Persönlichen Daten des Verkäufers enthalten.
Sie als Verkäufer müssen den Beleg unterschreiben. das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sie können immer eine Kopie dieses Beleges verlangen. Der Aufkäufer muss ihnen diese auf Verlangen Ausfertigen.
Wer sagt er benötigt keine Ankaufbelege, oder das ist unnötig handelt nicht korrekt. Vorsicht !

Fazit:

Wenn Sie Sich jetzt sachkundig gemacht haben und mit einer Vorstellung über den etwaig zu erwartenden Erlös zum Verkaufen losgehen kann Ihnen eigentlich nichts mehr passieren.

Sie kennen jetzt das annähernde Gewicht und auch in etwa den Goldgehalt ihres Schmuckstückes und wissen annähernd welchen Preis sie erlösen können. 

Sie können erkennen, ob der Aufkäufer fair oder unfair mit Ihnen umgeht.

Bestehen Sie auf in den Zeitungen und anderen Medien beworbenen Preisen und Bonuszahlungen und lassen Sie sich die Preise vorrechnen.

Lassen Sie sich auf keinen Fall irgendwelche Steuern abziehen, das ist immer Betrug, diese Steuern gibt es für diese art Geschäft nicht !

Bei Verkäufen von Privatpersonen an Händler werden keine Mehrwertsteuern oder Abgeltungssteuern fällig !

Sie wissen wie sie sich gegen die häufigsten Maschen wehren können.

Vergessen Sie aber nie, dass der Goldhändler auch Geld verdienen muss.
Übertriebene Preisvorstellungen sind leider auch ein Hindernis für ein für beide Seiten befriedigenden Geschäftsabschluss.
Wenn Sie eine Preisvorstellung haben halten sie diese nicht geheim.
90 % aller gescheiterten Ankäufe resultieren aus der Weigerung des Verkäufers, dem Ankäufer die eigene Preisvorstellung mitzuteilen.
 
Ein seriöser Aufkäufer wird ihnen auch sagen, wenn Sie bei Ihrer Preisvorstellung erheblich zu niedrig liegen.

Vielen Dank !

 

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