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Unser persönlicher Ratgeber

2 - Verschiedene Orte zum Goldverkaufen

Nicht alle Goldankäufer sind seriös...

 

Neben herkömmlichen Goldankäufern mit Ladengeschäft, gibt es inzwischen diverse andere Möglichkeiten Altgold zu verkaufen. Im Folgenden stelle ich einige (z.T. unseriöse) Alternativen vor

 

Privatmann oder Sammler kauft

Mit dieser Bezeichnung wird häufig in Tageszeitungen geworben. Damit soll vorgegaukelt werden, dass der Sammler mehr zahlt als der Händler, da ja beim Direktverkauf an den Sammler keine Gewinnspanne für den Mittelsmann (Händler) anfällt. Hinter dieser Werbung steckt fast immer entweder ein Händler oder ein Schwarzhändler, der auch nur Geld verdienen will. Auch hier hilft nur ein Preisvergleich. Man kann auch beim örtlichen Finanzamt oder Gewerbeamt des Werbenden, angeblich privaten Aufkäufers, fragen, ob dieser ein Gewerbe angemeldet hat. Auch hier sollte man sich immer eine Quittung, mit den bereits oben angegebenen Angaben, anfertigen lassen. Das geht auch handschriftlich auf einem normalen Blatt Papier, ein Vordruck wird nicht benötigt. Halten Sie bei einem Geschäftsabschluss in jedem Fall die persönlichen Daten des angeblichen Sammlers oder Privatmannes schriftlich fest.

Reisende Aufkäufer


Das deutsche Gewerberecht verbietet den Edelmetallankauf im Reisegewerbe. Wer Gold ankaufen will, muss ein sogenanntes stehendes Gewerbe angemeldet haben. Fragen Sie notfalls danach und lassen Sie sich die Gewerbeanmeldung zeigen. Ein Reisegewerbeschein reicht nicht aus! Das ist ein Gesetzesverstoß. Auch dort, falls Sie doch auf einer solchen Aktion etwas anbieten wollen unbedingt immer den Grammpreis für die von Ihnen angebotene Legierung vorher erfragen und immer zumindestens rein informativ ein Gegenangebot einholen. Auch diese Aktionen laufen mehrere Tage und man kann ja wieder hingehen wenn der Preis OK ist. Auch hier gilt in jedem Fall Quittung verlangen wie oben.

Name und Adresse des Aufkäufers (Firmenadresse, sogenannte ladungsfähige Anschrift, kein Postfach), Steuernummer, fortlaufende Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzelpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift des Käufers mit Datum sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein. Wenn das auf Anfrage verweigert wird, ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten vom Verkauf zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht!

Verkauf beim Bäcker, Schuster, Schlüsseldienst, Ankaufaktionen im Supermarkt oder beim Teppichhändler

 

Seien sie mal ehrlich, gehen Sie mit Zahnschmerzen zur Behandlung zum Frisör ?

Immer ein Preisangebot geben lassen und notfalls auch mal per Telefon in der nächsten größeren Stadt ein Gegenangebot unverbindlich pro Gramm geben lassen. "Was kriege ich heute für ein Gramm 585er Goldschmuck ?" Lassen Sie die Schmuckstücke zur Bewertung nie zerlegen (siehe oben) . Goldankaufsaktionen laufen immer über mehrere Tage, man muss dann nicht sofort verkaufen und kann wenn das Angebot in Ordnung sein sollte, am nächsten Tag wiederkommen. Bestehen Sie bei solchen Ankaufsaktionen beim Schuster, Bäcker, Schlüsseldienst, Zeitungsladen oder Markt auf eine Quittung über den Ankauf! Name und Adresse des Aufkäufers (Firmenadresse, sogenannte ladungsfähige Anschrift, kein Postfach), Steuernummer, fortlaufende Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzelpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein. Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten vom Verkauf zurücktreten.Dazu haben Sie das Recht!

Goldankauf per Post

Achten Sie darauf, dass bei einem solchen Angebot immer ein Tagespreis erfragbar ist. Gerade im Fernsehen wird so geworben. Wenn man dort anruft und nachfragt kommt meistens eine Band-Ansage, die durch die Prozedur des Verkaufs und Versands führt. Es ist aber leider nicht möglich, einen Verkaufspreis oder einen Prozentsatz vom Tageskurs als Ankaufpreis zu erfragen. Was dann letzendlich vom Aufkäufer überwiesen wird liegt vollkommen im Belieben des Aufkäufers und bleibt bis zum Eingang der Überweisung für Sie ein Geheimnis.

Diesen Verkaufsweg sollte man nur nutzen wenn man den Ankaufspreis vor dem Versand kennt und sich genau ausrechnen kann, was man für seinen Schmuck erhält. Sie sollten sich diesen Ankaufpreis für das von Ihnen grob ausgewogene Schmuckstück schriftlich fixieren lassen. Eine telefonische Bestätigung reicht leider wegen der fehlenden Beweiskraft bei späterem Ärger nicht aus.

Daher gilt: Verschicken Sie Ihr Gold erst wenn Sie wissen wie viel Ihnen pro Gramm gezahlt wird!


Hausbesuche

Achten Sie darauf, wen Sie zu sich nach Hause einladen. Wenn Sie sich einen Händler zu sich nach Hause einladen um Ihre Wertsachen in Ruhe Zuhause zu bewerten, achten Sie darauf, dass Sie nur jemanden wählen, der in Ihrer Stadt bekannt ist und ein Ladengeschäft hat. Ein Händler mit einem Ladengeschäft ist eher wieder auffindbar, wenn etwas passiert, als der anonyme "Privatmann oder Sammler kauft alles" Typ aus der Zeitung, von dem man nur eine Handynummer hat. Wenn ein Aufkäufer zu Ihnen nach Hause kommt, halten Sie das nicht vor Ihrer Familie geheim. Versuchen Sie auf jeden Fall immer eine Person ihres Vertrauens dabei zu haben. Überlegen Sie sich vorher was Sie verkaufen wollen und was nicht. Häufig wird versucht bei einem Hausbesuch den Anbietern, also Ihnen, etwas abzuschwatzen, was Sie gar nicht verkaufen wollten. Sie bieten einen Ring an und die olle Standuhr oder Vase wird verkauft. Das ist meinen Schwiegereltern mal passiert. Lassen Sie bei Hausbesuchen immer nur einen Aufkäufer in Ihre Wohnung. Wenn zwei erscheinen, kann einer ja im Auto oder in der Gaststätte an der Ecke warten. Das ist Ihr gutes Recht und nicht im geringsten unhöflich. Lassen Sie sich den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zeigen, und schreiben Sie die Personendaten ab. Ein seriöser Händler wird keine Probleme damit haben.