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Unser persönlicher Ratgeber

3 - Diverse Betrugsmaschen

Diverse Betrugsmaschen

Im Folgenden stelle ich Ihnen eine Reihe von Betrugsmaschen vor. Wie Sie feststellen werden sind dem Ideenreichtum unseriöser Goldankäufer keine Grenzen gesetzt.


10% Bonus oder Vorteilscoupon


Sie kommen mit ihren Schmuckstücken in das Geschäft, welches diese oder ähnliche Werbung geschaltet hat, "+ 10 %" und bieten Ihre Wertgegenstände an. In der Werbung steht aber nicht, von welchem Grundpreis ausgegangen wird. Allein das ist wettbewerbswidrig und irreführend. Es wird Ihnen daraufhin ein Preis genannt, ohne Ihnen aber das genaue Gewicht und den Grundpreis pro Gramm zu nennen, auf den die 10 % eigentlich aufgeschlagen werden müssten. Wenn Sie nach den 10 % fragen, wird gesagt, diese 10% sind bereits enthalten. Auch das ist Betrug und kann bei der Wettbewerbszentrale oder beim Gewerbeamt zur Anzeige gebracht werden. Sie können sich dagegen schützen, indem Sie sich vorher, wie oben beschrieben eine Vorstellung davon bilden, was das Schmuckstück für einen ungefähren Verkaufswert hat. Verkaufen Sie nur zu dem beworbenen Preis zuzüglich dem ausgelobten Bonus.


Ankaufbeleg oder Verkaufsquittung


Ein seriöser Aufkäufer wird immer einen Ankaufbeleg über den getätigten Goldankauf schreiben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. In diesem Beleg sind Ankaufpreis, Art und Menge der angekauften Artikel, die Adresse des Käufers und die persönlichen Daten des Verkäufers enthalten. Sie als Verkäufer müssen den Beleg unterschreiben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können immer eine Kopie dieses Beleges verlangen. Der Aufkäufer muss Ihnen diese auf Verlangen aushändigen. Aufkäufer, die behaupten sie benötigen keine Ankaufbelege handeln nicht korrekt. In solchen Fällen ist Vorsicht geboten.


Angebliche Steuern oder Gebühren


Es existieren keinerlei Steuern oder Abgaben, welche für private Verkäufer beim Verkauf von Schmuck, Münzen und Bruchgold an Aufkäufer anfallen würden! Es wird weder eine Mehrwertsteuer noch Abgeltungssteuer fällig, die dem Verkäufer angeblich abgezogen werden muss. Diese Behauptung dient nur dazu den Ankaufspreis zu drücken. Falls jemand einen Preis in der Zeitung auslobt, sollte er diesen auch bezahlen. Bestehen Sie auf diesem Preis. Wenn ein Händler damit wirbt 18 Euro pro Gramm Gold und dazu einen Bonus von 10 % zu zahlen, dann verlangen Sie 19,80 Euro wie in der Werbung versprochen. Er wird diesen Betrag weder zahlen wollen noch können, da der Verkaufspreis an die Schmelzanstalt in der Regel geringer ist. Dieses Angebot mit einem sogenannten "Mondpreis" in der Zeitung hat nur dazu gedient, Sie in den betreffenden Laden zu locken.


Mondpreise in der Printwerbung

Derzeit werben viele Ankäufer mit Ankaufspreisen von beispielsweise 65 Euro pro Gramm Gold. Man muss schon das Kleingedruckte lesen, um herauszufinden, dass dieser Preis nur für 1 Gramm Goldbarren und einzig und alleine nur für diese Stückelung gilt. Bei 5, 10 oder 20 Gramm Barren wird dann ein erheblich niedrigerer Preis pro Gramm gezahlt. Diese Werbung ist extrem irreführend und dient einzig und allein dazu, Sie in den Laden des Aufkäufers zu locken. Dort wird dann der Ankaufspreis sehr wortreich auf ein für den Aufkäufer realistisches Maß heruntergeredet.

Eine beliebte Masche ist auch, mit einem unrealistischen Preis von zum Beispiel 65 Euro pro Gramm zu werben und dann dem Opfer im Laden zu sagen, dieser Preis wird aber nur für echten Markenschmuck oder Luxusuhren von teuren Premium-Marken gezahlt. Das Opfer erhält auch in diesem Fall nur einen dem tatsächlichen Marktwert angenäherten, sehr viel niedrigeren Preis für seine Pretiosen, die natürlich nicht ins Premiumsegment fallen.

Bei diesen irreführenden Werbungen geht es nur darum, private Anbieter wie Sie, in die Läden zu locken, um dann zu erheblich niedrigeren Preisen anzukaufen. Daher gilt es, vor dem Besuch im Laden telefonisch zu erfragen, ob der beworbene Preis von 45 Euro pro Gramm auch verbindlich für 5, 10 oder 20 Gramm Barren oder für Altschmuck und Bruchgold ist. Wenn dann im Laden weniger berechnet wird, als der in der Zeitung ausgelobte Mond- bzw. Lockpreis, packen Sie am besten wieder ein suchen Sie einen anderen Goldaufkäufer auf.


Künstlerprosa: Unseriöse Irreführung mit "Unser Verkaufspreis"


Zum Teil wird in Zeitungen mit Margenpreisen geworben, die stark überhöht sind. Das Neue daran ist, dass in der Anzeige vor dem Preis jetzt " UNSER VERKAUFSPREIS ", oder um das Ganze noch mehr zu verschleiern, nur noch die Abkürzung VK steht. Höchste Vorsicht bei solchen Angeboten. Als Privatperson denkt man in einem solchen Fall, dass der beworbene Preis der ist, den man selbst bekommt wenn man sein Altgold zum besagten Händler bringt. Genau das versucht die Werbung zu erreichen. Ziel ist es wieder einmal Sie in den Laden zu locken, um dann für wesentlich weniger Geld Ihr Gold zu kaufen. Daher gilt wie immer: Genau lesen, was in der Anzeige steht und keine Scheu davor haben, bei einem unseriösen Händler das Gold wieder einzupacken und den Laden zu verlassen.


Manipulierte oder ungeeichte Waage

In so einem Fall kann man sich nur schützen, indem man mit einer geeichten Waage gegenprüft. Ein Wiegen mit der Brief-oder Küchenwaage reicht nicht aus, da diese zu ungenau ist. Sie liefert höchstens Annäherungswerte. Achten Sie auf das Eichsiegel auf der Waage des Ankäufers. Ein Edelmetallankauf darf nur mit einer geeichten Waage durchgeführt werden. Es wird dann auf der Waage ein Eichsiegel ähnlich der TÜV Plakette angebracht. Dann ist eine Manipulation sehr schwer und praktisch ausgeschlossen. Bei Verdacht zur Polizei gehen. Diese Betrugsmethode ist eher selten, da zu leicht nachzuweisen. Aber immer auf eine geeichte Waage achten und notfalls fragen, ob die Waage geeicht ist.


Mondpreise und „Steuerabzüge“: Die häufigste Betrugsmethode


In der Tagespresse werden Anzeigen geschaltet, in denen für Bruchgold Mondpreise geboten werden. Es wird entweder der volle Gold-Tagespreis oder ein Preis der weit darüber hinaus geht angeboten. Mondpreise dienen nur dazu Sie in den Laden des Werbenden zu locken. Dort wird dann ein Preis angeboten, der wesentlich unter dem in der Zeitung ausgelobten Preis liegt. Wenn man in das Geschäft geht und die Schmuckstücke anbietet, wird einem gesagt, diesen Preis erhalten nur Händler oder "gewerbliche Einlieferer". Der Preis für gewerbliche Anbieter beinhaltet angeblich die Mehrwertsteuer von 19 % oder eine Gebühr für das Finanzamt in beliebiger Höhe, die natürlich dem privaten Anbieter abgezogen werden muss.

Dem privaten Verkäufer muss dann leider die Umsatzsteuer und weitere Steuern und Gebühren abgezogen werden. Dann werden von dem in der Zeitung angegebenen Spitzenpreis erst mal schnell 30 bis 40% abgezogen. Oder es wird behauptet diese Preise gelten nur für den Schmuck internationaler Marken. All dies habe ich mir nicht ausgedacht, das haben mir Kunden im Laden berichtet, und häufig die Frage gestellt, was wir denn für Steuern und Gebühren abziehen, bis mir ein Licht aufging, worum es bei dieser Frage eigentlich ging.


Unsitte Schätzung

Es gibt bei Schätzungen immer zwei mögliche Schätzpreise.

1.Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt den Neupreis eines Schmuckstückes beim Juwelier an. Darin sind Arbeitskosten und Steuern enthalten, die bei einem Neukauf anfallen. Er ist wesentlich höher als der Ankaufswert. Bei vielen Schmuckstücken beträgt der Ankaufswert vielleicht 20 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes. Den Wiederbeschaffungswert benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel bei ihrer Hausratversicherung einen Einbruchschaden melden müssen.

2. Ankaufspreis

Das ist der Preis, den der Juwelier oder Schätzer für das vorgelegte Stück bezahlen würde. Ungefragt wird der Schätzer immer den sehr viel höheren Wiederbeschaffungswert ansetzen und danach seine Schätzgebühr berechnen. Fragen Sie nach dem Ankaufswert bei einer Schätzung die zum Verkaufen benötigt wird. Wenn Sie irgendwo einen Gegenstand schätzen lassen möchten, fragen Sie unbedingt den Schätzer ob er das Stück auch für den geschätzten Preis selbst ankaufen würde. Es ist eine Unsitte Schmuckstücke mit Mondpreisen zu schätzen und dafür dann eine entsprechende Schätzgebühr zu erheben. Eine Schätzgebühr von bis zu ca. 3 % ist branchenüblich und legitim. Sie sollten aber auf jeden Fall aushandeln, und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Schätzgebühr bei einem Verkauf an den Schätzer zum geschätzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, erstattet wird. Ein seriöser Schätzer wird sich darauf einlassen.

 

 

Wert und Ankaufspreis 100 Euro 50 Euro, Vorsicht Falle

Wenn Sie den Wert von Schmuckstücken oder Münzen erfragen, erhalten Sie eine andere Angabe, als wenn Sie sich nach dem Ankaufspreis dieser Artikel erkundigen. Ein Juwelier wird Ihnen auf die Frage nach dem Wert eines Artikels eine sehr viel höhere Summe nennen, als er bereit ist, tatsächlich im Ankauf zu zahlen. Beispiel: 5 DM Germanisches Museum 1952 Gedenkmünze. Wert = Verkaufspreis je nach Erhaltung zwischen 350 und 500 Euro. Ankaufspreis zwischen 200 und 350 Euro! Fragen Sie nicht nach dem Wert, sondern nach den tatsächlichen Ankaufpreisen!


Zerlegen von Schmuckstücken - Kein Betrug aber eine Unsitte

Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie etwas auch wirklich verkaufen wollen, lassen Sie nicht zu, dass zum Beispiel die Steine zur Wertbestimmung aus dem Schmuck gebrochen werden. Lassen Sie sich ein annäherndes Angebot machen, ein Fachmann wird in etwa den richtigen Materialgehalt auch schätzungsweise ermitteln können. Nach dem Herausbrechen der Steine bleibt nur ein Häufchen Goldschrott, den keiner wieder mitnehmen möchte, egal wie mies der Preis ist.